Weiterbildung beim Kreis Stormarn

Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur

Im Restaurant, im Supermarkt oder beim Metzger – Kunden können nicht immer hinter die Kulissen schauen. Doch jeder möchte sicher sein, dass die konsumierten Produkte frisch und genießbar sind. Ob das in den einzelnen Betrieben der Fall ist, überprüfen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure. Darüber hinaus beraten sie Verbraucher und Gewerbetreibende zu Hygiene- und Qualitätsstandards.

Ablauf der Fortbildung

Die Fortbildung ist in der „Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure“ geregelt. Sie dauert insgesamt zwei Jahre, kann jedoch bei überdurchschnittlichen Leistungen um sechs Monate verkürzt werden. Der theoretische Unterricht ist in drei Module zu je 240 Stunden aufgeteilt und findet an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf statt. Wesentliche Schwerpunkte der Fortbildung sind:

  • allgemeine Rechtsgebiete
  • spezielle Rechtsgebiete
  • Warenkunde
  • Umwelthygiene und Ernährungslehre
  • Mikrobiologie und Parasitologie
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene
  • betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • psychologische Grundlagen

Im Laufe der praktischen Fortbildungszeit werden je Fortbildungsjahr zwei schriftliche Arbeiten abgelegt. Im theoretischen Abschnitt werden mindestens sechs Aufsichtsarbeiten geschrieben. Die staatliche Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt und besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Diese Fortbildung wird explizit auch extern angeboten mit dem Ziel, Mitarbeitende in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

Aufgaben

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure überwachen den Verkehr von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Kosmetika und Bedarfsgegenständen wie Verpackungen und Behältnisse, dabei sind sie zu einem großen Zeitanteil ihres Arbeitsalltags im Außendienst tätig. Die Aufgaben umfassen im Detail:

  • Kontrollen von Betrieben, Produzenten, Händlern, Supermärkten, Gastronomiebetrieben etc.
  • Probenentnahme und Befunddokumentation
  • Beratung und Belehrung im Mangelfall
  • Ausstellen von Verwarnungen und Bußgeldern, Anzeigen von Straftaten

Voraussetzungen

Für die Fortbildung muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Technikerin/Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf
  • Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung bzw. Bachelorabschluss in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt