Fachdienst 45 - Abfall, Boden und Grundwasserschutz

Schädliche Bodenveränderungen

Der Fachdienst nimmt folgende Funktionen wahr:

  • Untere Abfallentsorgungsbehörde bei der Überwachung der Abfallverwertung und -entsorgung, der Überwachung abfallerzeugender Betriebe und der Klärschlammverwertung
  • Vollzug der Abfallsatzung sowie abfallfachliches Controlling der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH)
  • Untere Bodenschutzbehörde beim vorsorgenden Bodenschutz
  • Untere Bodenschutzbehörde bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Untere Wasserbehörde bei Bewilligungen und Erlaubnissen zur Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser
  • Untere Wasserbehörde bei Sperrfrist-Überwachungen der Gülleausbringung in Wasserschutzgebieten

Diese Funktionen umfassen eine Fülle einzelner Aufgaben – die wesentlichen sind:

Abfallwirtschaft:

  • Angelegenheiten der Abfallsatzung und des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Verwaltungsverfahren beim Satzungsvollzug (Durchsetzung satzungsgemäßer Abfallentsorgungen, Widerspruchsbearbeitung etc.)

 

Regelung der Abfallentsorgung:

  • Allgemeine Abfallüberwachung
  • Entsorgung ordnungswidrig abgelagerter Abfälle
  • Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger
  • Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
  • Überwachung der Klärschlamm- und Bioabfallverwertung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen
  • Verwertung von Bodenmaterial (z.B. von Baugruben oder Teichentschlammungen nach LAGA TR Boden)
  • Verwertung von Bauschutt (nach LAGA)
  • Abfallrechtliche und -technische Stellungnahmen
  • Beratung in abfallrechtlichen und abfalltechnischen Fragen
  • Standortauswahlverfahren für ein Atomendlager

 

Altlasten und vorsorgender Bodenschutz:

  • Erfassen, bewerten, untersuchen, sanieren und überwachen von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Stellungnahmen bei Bauleitplanung, sonstigen Planungen und gesonderten Bauabsichten von Gemeinden, Bürgern und Firmen
  • Begleitung von Altlasten-Untersuchungen und -Sanierungen im Auftrag von Gemeinden und Bürgern und Firmen
  • Altlastenauskünfte zu Grundstücken
  • Stellungnahmen bei Bodenverfüllungen bzw. zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterialien oder Baggergut auf oder in natürliche Böden (z.B. bei Böden von Baugruben oder Teichentschlammungen nach BBodSchV).

Die Berücksichtigung von Altlasten dient der Gefahrenabwehr. Der vorsorgende Bodenschutz soll hingegen zukünftige Bodenbelastungen und den Verbrauch bzw. die Überplanung besonders schutzwürdiger Böden minimieren.

Nutzung und Schutz des Grundwassers:

  • Grundwasserentnahmen, -absenkungen und -einleitungen sowie Brunnenbau
  • Beratung von Bürgern, Firmen und Sonstigen, Prüfung von Anträgen sowie Entscheidung über Bewilligungen oder Erlaubnisse bei
    • Grundwasserentnahmen (z.B. bei Trinkwasserbrunnen)
    • Grundwasserabsenkungen (z.B. bei Baugruben, feuchten Kellern)
    • Beregnungen (z.B. in Landwirtschaft und bei Gartenbaubetrieben)
    • Gartenbrunnen
    • Einleitungen in das Grundwasser, Sanierung oder Rückbau von Brunnenanlagen
    • Berechnung und Erhebung der Grundwasserabgabe (Nutzungsgebühren für das Grundwasser)
  • Überwachung von Brunnen und sonstigen Erdaufschlüssen (z.B. Messstellen)
  • Genehmigungen in Wasserschutzgebieten - Umbruch oder Veränderungen von Dauergrünland, Einrichtung oder Änderung von Kleingartenanlagen oder Erwerbsgartenbaubetrieben
  • Überwachungen in Wasserschutzgebieten - Sperrfristen der Düngungszeiträume (Gülle, Festmist, mineralischer Dünger)

 

Das komplette Leistungsspektrum des Fachdienstes finden Sie auch unter Ämter, Einrichtungen - Fachdienst 45 - Abfall, Boden und Grundwasserschutz bzw. alternativ und alphabetisch eingereiht unter Leistungen A -Z. Ferner sind dort auch diejenigen Leistungen gelistet, die über den sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holsteins (ZuFiSH) angesteuert werden können.

Zuständigkeiten - Ansprechpartner/innen:

Regelung der Abfallentsorgung 
untere Abfallentsorgungsbehörde siehe KARTE 1
Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiter
Telefon
04531 / 160
Verwaltung, ordnungsrechtliche Fragen, Überwachung Nordkreis Herr Bialek 16 36
Ausnahmegenehmigungen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen
Verwaltung, ordnungsrechtliche Fragen, Überwachung Südkreis Frau La Porte 15 26
Sonderabfallerzeugerüberwachung, Abfallregister Südkreis KARTE 4
Sonderabfallerzeugerüberwachung, Abfallregister Nordkreis Frau Winterstein 15 62
Technische Sonderabfallerzeugerüberwachung, Abfalltechnik Herr Kuhn 15 87
Verwertung von Bodenmaterial, LAGA TR Boden
Verwertung von Bauschutt, LAGA M20
Klärschlamm- und Bioabfallverwertung Herr Boden 11 65
Außendienst Abfallüberwachung

 

Abfallwirtschaft: Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiter
Telefon
04531 / 160
Satzungsrecht, Widerspruchsbearbeitung, Abrechnung mit der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH AWSH Herr Bialek 16 36

 

Altlasten und vorsorgender Bodenschutz: Bereich 
siehe KARTE 2
Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiter
Telefon
04531 / 160
Altlasten, vorsorgender Bodenschutz, Auf- und Einbringen von Bodenmaterialien, Auskünfte aus Altlastenkataster Südlicher Kreis Herr Diekmann 15 65
Mittlerer Kreis Herr Dr. Ipsen 16 03
Nördlicher Kreis Frau Kruse 15 75
Verwaltung, ordnungsrechtliche Fragen Gesamter Kreis Herr Bialek 16 36

 

Nutzung und Schutz des Grundwassers: Bereich 
siehe KARTE 3
Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiter
Telefon
04531 / 160
Grundwasserentnahmen, -absenkungen und -einleitungen sowie Brunnenbau Nördlicher Kreis Frau Weinrich 16 12
Mittlerer Kreis Herr Dr. Ipsen 16 03
Südlicher Kreis Frau Köberich 16 40
Wasserabgabenbescheide (Nutzungsgebühren für das Grundwasser) - Berechnung und Erhebung
Verwaltung, ordnungsrechtliche Fragen
Gesamter Kreis Frau Steidinger 14 26
Sperrfristen der Düngungszeiträume (Gülle, Festmist, mineralischer Dünger) - Überwachungen in Wasserschutzgebieten Wasser- schutzgebiete Herr Boden 11 65

Erläuterungen:

  • Abfälle sind alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
  • Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke (ehemalige Firmengelände), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
  • Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
  • Bodenfunktionen sind natürliche Funktionen als
    • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere Pflanzen und Bodenorganismen
    • Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
    • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere zum Schutz des Grundwassers
    sind Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und 
    sind Nutzungsfunktionen als
    • Rohstofflagerstätte - Fläche für Siedlung und Erholung
    • Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung
    • Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung
  • Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen oder Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
  • Benutzungen des Grundwassers sind das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser. Es werden Bewilligungen sowie erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Benutzungen unterschieden.
  • Erlaubnispflichtige Grundwasserbenutzungen bedürfen einer behördlichen Erlaubnis; z.B.
    • Trinkwasserversorgung, sofern zwei oder mehr Haushalte versorgt werden (auch bei zwei Wohnungen in einem Haus!)
    • Gartenbewässerung mehrerer Grundstücke aus einem Brunnen
    • Für landwirtschaftliche Beregnung
    • Für gewerbliche Zwecke
    • Wasserhaltung (Grundwasserabsenkung)
  • Ob eine erlaubnisfreie Grundwasserbenutzungen vorliegt, prüft und entscheidet die untere Wasserbehörde; erlaubnisfrei sind z.B.
    • Trinkwasserversorgung, sofern nur ein Haushalt versorgt wird
    • Gartenbewässerung eines einzelnen Grundstückes
    • Löschwasser
    • Viehtränke
  • Dauergrünland ist Grünland mit ausdauernden Gräsern, Kräutern und Hülsenfrüchten (Leguminosen), das länger als fünf Jahre ohne Umbruch geblieben ist.
  • Sperrfristen der Düngungszeiträume: In den Wasserschutzgebieten Bargteheide, Norderstedt (Tangstedt) und Henstedt-Rhen ist es verboten, mineralische oder organische stickstoffhaltige Düngemittel (z.B. Gülle, Geflügelfestmist) vom 15. September bis zum 31. Januar auszubringen, einzuarbeiten oder abzulagern. Bei Winterraps und Wintergerste ist die Ausbringung von stickstoffhaltigem Mineraldünger noch bis zum 15. Oktober zulässig. Sonstiger Festmist, ausgenommen Geflügelmist, darf bereits ab dem 1. Dezember wieder ausgebracht werden (siehe unten jeweils unter der verlinkten Schutzgebietsverordnung).
  • Erdaufschlüsse sind Bohrungen, Sondierungen oder sonstige Erdarbeiten. Bei mehr als 10 m Tiefe oder wenn sie sich auf die Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind diese mindestens einen Monat vor Arbeitsbeginn der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Anzeige§7LWG.pdf). Wer unbeabsichtigt Grundwasser erschließt, hat dies der unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen und die entsprechenden Arbeiten bis zur Entscheidung der Wasserbehörde einzustellen.

Wasserschutzgebietsverordnungen: