Fachdienst 42 - Veterinärwesen

Tierseuchen - Gering ansteckende Geflügelinfluenza in Stormarn: Fragen/ Antworten

Frage

Antwort

Hauptfrage
1. Welche Auswirkungen hat der Seuchenausbruch auf mich oder meine Tiere? Keine, es sei denn ich bin Geflügelhalter im Sperrgebiet (Sperrgebiet umfasst einen 1 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb in Tangstedt)
Fragen zum Ausbruch
2. Welcher Betrieb ist betroffen? Geflügelhaltung in Tangstedt
3. Welche und wie viele Tiere sind betroffen? Ca. 300 Gänse und 1200 Hühner
4. Was ist mit den Tieren passiert? Der gesamte Bestand wurde Donnerstag getötet und in die Tierkörperbeseitigungsanlage nach Neumünster verbracht.
5. Welche Erkrankung ist festgestellt worden? Es ist kein Tier erkrankt! Es wurde lediglich bei einigen Gänsen bei einer routinemäßigen Laboruntersuchung das Virus der gering ansteckenden Form der Geflügelinfluenza festgestellt.
6. Warum wird trotzdem getötet? Es besteht die Gefahr, dass sich das Virus im Laufe der Zeit verändert (mutiert) und zu der gefährlichen hoch ansteckenden Form entwickelt. Daher wird dem Virus durch die Tötung seiner Wirtstiere die Vermehrung und Veränderung unmöglich gemacht.
7. Welche Maßnahmen haben die Behörden ergriffen? Der betroffene Bestand wurde gesperrt, das Geflügel dort getötet und unschädlich beseitigt. Die Stallungen werden desinfiziert. Es wurde ein Sperrgebiet (ca. 1 km Radius um Ausbruchsbetrieb) eingerichtet. Geflügelhalter im Sperrgebiet müssen sich beim Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn melden. Es wurde bereits Kontakt zu dem einen dort bekannten Geflügelhalter aufgenommen.
8. Wie haben sich die Tiere angesteckt? Wahrscheinlich durch Kontakt mit Wildgänsen.
Fragen zum Virus
9. Vergleich zur "Vogelgrippe" Die Ansteckungsgefahr für Menschen und Haustiere ist beim aktuellen Geschehen mit dem wenig ansteckenden Virus der Geflügelinfluenza noch erheblich geringer als bei der sog. "Vogelgrippe" bzw. Geflügelpest. Grundsätzlich muss für eine Übertragung 1. ein Vogel erkrankt sein (nicht nur infiziert) und 2. dazu noch ein sehr enger Kontakt zu dem Vogel bestehen. Im vorliegenden Fall sind aber keine Vögel erkrankt gewesen.
10. Handelt es sich um "Geflügelpest"? Nein! Geflügelpest ist die gefährliche Variante der Geflügelinfluenza, daher "Pest". Hier wurde nur die wenig gefährliche Form festgestellt.
Fragen von Verbrauchern
11. Besteht eine Gefahr der Ansteckung für Menschen ? Nein! Bei der festgestellten Variante des Virus besteht weder durch Kontakt mit anderen Vögeln noch durch Verzehr von Eiern oder Fleisch eine Gefahr.
12. Kann ich noch Geflügel oder Eier essen? Ja! Es besteht keine erhöhte Gefahr für den Menschen, der Umgang mit Geflügel oder Geflügelprodukten muss sich nicht ändern (Gründliche Hände- und Materialreinigung nach Umgang mit rohem Geflügelfleisch).
Fragen von Tierhaltern
13. Besteht eine Gefahr der Ansteckung für Haustiere? Nein! Bei der festgestellten gering ansteckenden Variante des Virus besteht auch für Haustiere keine Gefahr der Ansteckung.
14. Ich habe auch Vögel (egal welche Art!), was muss ich beachten? Es besteht für Geflügelhalter außerhalb des Sperrgebiets (Sperrgebiet umfasst einen 1 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb in Tangstedt) keine Veranlassung zur Sorge oder zu einem besonderen Verhalten.
15. Ich habe aber Geflügel im Sperrgebiet, was muss ich beachten? Abklären ob in Stormarn, dann Mitteilung von Anschrift und Tierart an Fachdienst Recht und Veterinärwesen. Rückruf durch Amtstierarzt veranlassen. Tierhalter in Hamburg wenden sich bitte an das Verbraucherschutzamt Hamburg-Wandsbek (Tel.: 040/ 42881-0), Email:verbraucherschutzamt
@wandsbek.hamburg.de
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Sonstige Fragen
16. Ich habe einen toten Vogel gefunden, was soll ich machen? Sie können damit verfahren wie sonst auch! Die Gefahr hat sich nicht verändert. Also in der Natur oder im Garten den Vogel liegen lassen (oder das Tier mit umgekrempelter Plastiktüte aufnehmen und mit der Plastiktüte in den Hausmüll geben).

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