Fachdienst 11 –Forderungsmanagement/ Vollstreckung
Das Sachgebiet Forderungsmanagement und Vollstreckung innerhalb der Kreisverwaltung Stormarn ist für die Abwicklung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Kreises zuständig.
Dabei handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche Forderungen, etwa aus Gebührenbescheiden, Bußgeldverfahren oder sozialrechtlichen Rückforderungen, als auch um privatrechtliche Forderungen.
Bleibt eine Forderung auch nach einer Mahnung unbezahlt, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Als Maßnahmen kommen u. a. Pfändungen von Arbeitseinkommen, Bankguthaben und sonstigen Vermögensansprüchen in Betracht.
Ferner sind möglich:
- Beantragung und Durchführung von Durchsuchungsbeschlüssen
- Vorladung zur Abgabe und Abnahme der Vermögensauskunft und/oder
- Beantragung von Erzwingungshaft
Im Außendienst werden die Vollstreckungsbeamten eingesetzt, die durch geeignete Maßnahmen eine Realisierung offener Forderungen bewirken. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere Pfändungen von Wertgegenständen (z.B. Kraftfahrzeuge, Handys, TV- Endgeräte oder Schmuck), die anschließend versteigert werden können. Ebenso ist die Pfändung von Bargeld möglich.

Jedem Zahlungspflichtigen empfehlen wir daher in eigenem Interesse spätestens nach einer Vollstreckungsankündigung die geforderte Zahlung (einschließlich der Nebenforderungen) zu leisten bzw. sich umgehend mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung zu setzen.
Bitte verwenden Sie die an der rechten Seite genannten Telefonnummern je nach Zuständigkeit bzw. die Telefonnummer, die auf der Vollstreckungsankündigung angegeben ist.

Häufige Fragen & Hinweise
Was kann ich tun, wenn ich eine Mahnung erhalten habe?
Prüfen Sie die Angaben sorgfältig. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, setzen Sie sich bitte umgehend mit den Mitarbeiterinnen des Forderungsmanagements in Verbindung.
Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 04531/ 160 1811 oder per E-Mail an inkasso@kreis-stormarn.de
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tilgung mittels monatlicher Ratenzahlung möglich.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Bei ausbleibender Zahlung und ohne Rückmeldung leiten wir Vollstreckungsmaßnahmen ein. Diese sind mit zusätzlichen Kosten und möglichen Einschränkungen verbunden.
Wann erreichen Sie uns?
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Zusätzlich donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

