Verfahrenslotse
Beraten – Unterstützen – Begleiten
Verfahrenslotsen sind ein Angebot nach § 10b SGB VIII.
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie bei Themen rund um Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung.
Was macht ein Verfahrenslotse?
Zum Angebot eines Verfahrenslotsen gehört unter anderem:
- Allgemeine Beratung zu möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Unterstützung bei der Beantragung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe
- Aufklärung über Rechte und Möglichkeiten im Verfahren
- Information über Zuständigkeiten innerhalb des Kreises
- Begleitung zu Terminen und Gesprächen
- Auskunft zu weiteren Angeboten und Möglichkeiten
Wer kann sich an Verfahrenslotsen wenden?
- Junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre, die wegen einer (drohenden) Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (möchten),
- deren Mütter und Väter – unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht haben,
- deren Personensorge- und Erziehungsberechtigten
Was Sie über das Angebot wissen sollten
- Freiwillig
Sie entscheiden, wann und ob Sie das Angebot nutzen möchten. - Vertraulich
Wir unterliegen der Schweigepflicht. - Unabhängig
Wir orientieren uns an Ihren Anliegen und Interessen. - Kostenlos
Unser Angebot ist für Sie kostenfrei. - Flexibel
Sie können unser Angebot zu jedem zu jedem Zeitpunkt (vor, während und nach Beantragung oder Bewilligung einer Leistung) in Anspruch nehmen.
Ihr Kontakt zu uns
Für einen ersten Kontakt melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Wir können Ihnen Gespräche vor Ort, per Telefon oder per Videokonferenz anbieten.
Die Termine vor Ort finden nach Absprache in Bad Oldesloe oder in wohnortnahen Räumlichkeiten des Kreises Stormarn statt.