Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Der Fachdienst Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gliedert sich in die Bereiche
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- Kompetenzteam Inklusion
Bitte beachten: Die offenen Beratungsangebote sind aktuell bis Ende des Jahres 2026 ausgesetzt!
Sollten Sie einen Beratungswunsch haben, schreiben Sie uns per E-Mail unter: egh-kinder@kreis-stormarn.de an. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Die Beratung kann aus zeitlichen Gründen leider nur in Bad Oldesloe durchgeführt werden.
Hintergrund:
Aufgrund einer sehr hohen Anzahl von Neuanträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich Schulbegleitung, liegt der Fokus zzt. vorrangig auf der Bearbeitung der vorliegenden Anträge, damit die Teilhabebedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich festgestellt und die notwendigen Hilfen bewilligt werden können.
Daher müssen die zusätzlichen offenen Beratungsangebote (keine Terminvereinbarung notwendig) in den „Außenstellen“, vorübergehend ausgesetzt werden.
Unabhängig hiervon erfolgt weiterhin wie bisher auf Anfrage eine Beratung durch die Mitarbeitenden des Fachdienst Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Bad Oldesloe.
Die Beratungsgespräche können zusätzlich telefonisch oder auch digital als Videokonferenz erfolgen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Der Fachdienst ist zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit drohender oder bestehender körperlicher, geistiger oder/und seelischer Behinderung.
Angesprochen werden alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die eine Beratung zur drohenden oder vorhandenen Behinderung ihres Kindes wünschen oder benötigen.


