Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung

Das SGB IX umfasst u.a. Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 SGB IX).

 

Antragstellung- und verfahren

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes oder der*die gesetzliche Vertreter*in.

Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) genügt nicht. Leistungen nach dem SGB IX müssen schriftlich und förmlich beantragt werden.

Wie erhalten Sie den Antragsvordruck:

Per Download:

Auf telefonische/schriftliche Anforderung bei der zuständigen Sachbearbeitung

Über die Hilfegewährung entscheiden Fachkräfte der Verwaltung aufgrund von ärztlichen und medizinischen Unterlagen und Stellungnahmen sowie einem von sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführten Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren. 

Das Verfahren gliedert sich in 4 Schritte:

 

1. Antragstellung

Mithilfe des Antragsvordruckes beantragen Sie Ihre gewünschten Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Fachkraft der Verwaltung prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und fordert ggf. weitere/fehlende Unterlagen oder Nachweise bei Ihnen an.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag zur Bedarfsermittlung an die sozialpädagogische Fachkraft oder an den Fachdienst Gesundheit weitergegeben.

 

 

2. Bedarfsermittlung

Aufgrund des Antrages erfolgt eine ausführliche Bedarfsermittlung, d.h. die sozialpädagogische Fachkraft bespricht mit Ihnen Ihre persönliche Lebenssituation, die Veränderungswünsche und die bisherigen Hilfen. Eventuell muss noch eine ärztliche Stellungnahme vom Fachdienst Gesundheit eingeholt werden.

 

 

3. Erstellung eines Gesamt-/Teilhabeplan – inklusive Zielvereinbarung

Wenn die Prüfung durch die Fachkräfte ergeben hat, dass Ihr Kind einen Anspruch auf Eingliederungshilfen hat, werden in einem persönlichen Gespräch mit der sozialpädagogischen Fachkraft und Ihnen Ziele und Maßnahmen besprochen. Das Ergebnis dieses Gespräches und der Bedarfsermittlung vorher werden zu einem Gesamt-/Teilhabeplan zusammengefügt.

 

 

4. Erstellung des Bescheides und Kostenübernahme

Auf der Grundlage dieses Gesamt- und Teilhabeplanes erstellt die Fachkraft der Verwaltung einen Bescheid und schickt diesen Ihnen und der helfenden Institution zu und sorgt dafür, dass die Hilfe bezahlt wird.

 

 

 

Welche Unterlagen werden zusätzlich zum Antrag benötigt?

Frühförderung nach §§ 76, 79 SGB IX

  • Aktuelle Arzt- und Therapieberichte (aktuell bedeutet nicht älter als ein Jahr)
  • Diagnostikberichte Sozialpädiatrischer Zentren

Kita

  • Aktuelle Arzt- und Therapieberichte (aktuell bedeutet nicht älter als ein Jahr)
  • Diagnostikberichte Sozialpädiatrischer Zentren
  • Stellungnahme zum Förderbedarf des Kindes (von der Kita, nur bei Erstanträgen)
  • Entwicklungsbericht (von der Kita, nur bei Verlängerungsanträgen)
  • Bei Einzelintegration zusätzlich Fragebogen für Antrag auf Einzelintegration (von der Kita auszufüllen)

Schulbegleitung nach § 75 SGB IX

  • Aktuelle Arzt- und Therapieberichte (sofern vorhanden)
  • Diagnostikberichte Sozialpädiatrischer Zentren (sofern vorhanden)
  • Aktuelle Sonderpädagogische Gutachten der zuständigen Förderzentren (sofern vorhanden)
  • Aktueller Förderplan/Nachteilsausgleich (sofern vorhanden)
  • Aktueller Stundenplan
    (achten Sie bitte darauf, dass auch die Unterrichtszeiten eingetragen sind)
  • Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung (von der Schule auszufüllen)

Schulbegleitung bei mehrtägigen Klassenreisen:

  • Formloser Antrag (min. 6 Wochen im Voraus)
  • Nachweis über die voraussichtlichen Kosten und den Zeitraum der Klassenreise (z.B. Elternbrief o.ä.)

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe,
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen