Brexit: Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Anzeige über den Aufenthalt im Kreis Stormarn nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU  für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen


Personendaten

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Hinweise

Britische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht.

Sie erhalten zunächst eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Aufenthaltsanzeige.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Aufenthaltsdokument im Sinne des Artikels 18 Abs. 4 des Austrittsabkommens ausgestellt. Für dieses Dokument fallen Gebühren an.


Versicherung

Ich versichere, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und dass ich am 31. Dezember 2020 meinen Wohnsitz in Deutschland habe/hatte.

Ich bestätige, ausschließlich die britische  Staatsangehörigkeit zu besitzen.


Ihre Informationen werden mit dem Absenden des Formulars an die Ausländerbehörde Stormarn gesendet. Sie erhalten im Anschluss in diesem Fenster eine Auflistung Ihrer Feldeingaben.

Bitte drucken sie sich diese Bestätigung bei Bedarf aus.

Wir behandeln jede Mitteilung vertraulich und schützen Ihre Daten.

Vielen Dank für Ihre Informationen!

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Informationen zum Datenschutz

Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Aufgabenfeld des Fachdienstes Ausländerbehörde des Kreises Stormarn.

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Kreis Stormarn
Der Landrat
Fachdienst Ausländerbehörde
Mommsenstraße 12
23843 Bad Oldesloe
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des Kreises Stormarn

Kreis Stormarn
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531/160-1583
Telefax: 04531/160 77-1583
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-Stormarn.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die von Ihnen angegebenen Daten werden erhoben, um Aufgaben des Fachdienstes Ausländerbehörde nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU und der Aufenthaltsverordnung durchführen zu können.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung werden Ihre Daten ggf. an Dritte weitergegeben, sofern Dritte zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt sind oder deren fachliche Einbindung erforderlich ist.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden solange gespeichert, wie die Bearbeitung es erfordert.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSEVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art, 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, die Sie mittels Antrag erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle , ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin haben Sie das Recht, sich unmittelbar an die/den Landesbeauftragte(n) für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein zu wenden (Kontakt: Unabhängiges Zentrum für DatenschutzSchleswig-Holstein, Postfach 7116, 24171 Kiel, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Telefon: 0431/988-1200, Telefax: 0431/988-1223).