Fachdienst 63 - Ausländerbehörde

Brexit

Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen

Zum 1. Januar 2021 haben britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige Änderungen zu berücksichtigen, die ihren aufenthaltsrechtlichen Status betreffen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Broschüren zum Download finden Sie hier:

Hinweise für Arbeitgeber:innen

Hinweise für Arbeitgeber:innen finden Sie hier:

Anzeigepflicht

Britische Staatsangehörige, die sich bis zum 31.12.2020 im Einklang mit dem Unionsrecht in Deutschland aufgehalten haben und weder im Besitz einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte sind, müssen bis zum 30.06.2021 ihren Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen (Anzeigepflicht).

Bitte reichen Sie die ausgefüllte Aufenthaltsanzeige per Post (s. Kontakt) oder per Mail (auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de) ein. Per Mail ist keine Unterschrift erforderlich.

Alternativ können Sie Ihren Aufenthalt direkt über das folgende Online-Formular anzeigen: