Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
(ehemals Gesundheitszeugnis nach Bundesseuchengesetz)
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtet sich an Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt werden sollen und noch kein Gesundheitszeugnis gemäß §§ 17/18 Bundesseuchengesetz besitzen.
Es handelt sich um den Personenkreis, der offene Lebensmittel verarbeitet, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Fleischereifachverkäufer/innen).
Ehrenamtlich tätige Personen benötigen diese Belehrung im Kreis Stormarn nur, wenn sie die lebensmittelbezogene Tätigkeit mehr als einmal im Monat ausüben
Die Belehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Online-Belehrung
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn bietet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Online-Dienst in 19 Sprachen an. Online-Belehrungen sind für Einzelpersonen und für Gruppenbelehrungen möglich.
Zur Online-Belehrung
Belehrung für Gruppen
Gruppenbelehrungen sind online für ehrenamtlich und für gewerblich tätige Personen möglich. Es wird die Plattform des Technologiezentrums Glehn genutzt. Zur Buchung einer online Gruppenbelehrung senden Sie bitte eine E-Mail an ifsg@tz-glehn.de, in der Sie Ihr Anliegen und einen Terminwunsch beschreiben. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mit dem Formular nachgewiesen werden, das unter „Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen“ heruntergeladen werden kann.
Belehrung in Präsenz
Belehrungen in Präsenz werden ausschließlich für Personen angeboten, die
- ihren Wohnsitz in Stormarn haben
- keine technischen Möglichkeiten haben, die Belehrung online durchzuführen
Die Belehrung in Präsenz setzt voraus, dass man sich sicher in der deutschen Sprache verständigen kann und den Inhalt der mündlich vorgetragenen Belehrung versteht.
Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Termin für eine Einzelbelehrung vereinbart werden. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Übersetzers mit guten Deutschkenntnissen.
Bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass) mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen).
Schulpraktikant*innen, die eine Belehrung benötigen, wenden sich bitte telefonisch an das Gesundheitsamt (04531-160-1393).
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich per Telefon oder E-Mail ab. Nach Beginn der Veranstaltung kann eine Teilnahme nicht mehr erfolgen.
Die Belehrungen für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln finden im Kreistagssitzungssaal (Mommsenstr. 13, 23843 Bad Oldesloe) statt.
Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich.
Termine können hier gebucht werden:
Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz – Kreis Stormarn
Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen
- Personalausweis
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz – nur für Personen unter 16 Jahren.
- Ehrenamtlich tätige Personen müssen diese Tätigkeit nachweisen, um die Belehrung gebührenfrei erhalten zu können. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular.
Gebühren
- Online-Belehrungen gem. §43 IFSG = 25,00 €
- Belehrungen gem. § 43 IfSG in Präsenz (Gruppen) = 30,00 €
- Einzelbelehrung gem. § 43 IfSG in Präsenz = 35,00 €
- Zweitschrift gem. § 43 IfSG = 15,00 €
- Rechnung oder Kartenzahlung


