Trinkwasserüberwachung

Portal zur Anzeige von Trinkwasseranlagen, Nichttrinkwasseranlagen / Regenwassernutzung und Bleileitungen in der Wasserversorgungsanlage

Das Gesundheitsamt ist zuständig für

  • Anzeige einer Trinkwasseranlage (bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder wesentlichen Veränderungen)
  • Überwachung der Trinkwasserqualität

Einen guten Überblick über das Thema bietet unser

Erklärfilm zur Anlage eines Trinkwasserbrunnens.

Anzeige einer Trinkwasseranlage

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Die Meldung muss 4 Wochen vor Aktivierung oder Änderung und 3 Tage nach einer Stillegung erfolgen. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-) Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Überwachung des Trinkwassers

Die Verpflichtung zur Überwachung des Trinkwasser ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung. Der Umfang der Überwachung hängt von der Größe und dem Typ der Wasserversorgungsanlage ab. Die Mitarbeitenden des Infektionsschutzes können Sie hierzu beraten.

Sie sind ebenfalls verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren, wenn in Ihrer Wasserversorgungsanlage weiterhin Bleileitungen verwendet werden.

Formular zur Übermittlung eines Wasserbefunds