Was ist ein Kulturdenkmal? Diese und andere Fragen rund um die Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein werden beantwortet unter
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/System/Startseite.html bei Eingabe des Suchbegriffs: Kulturdenkmal
Man unterscheidet in Schleswig-Holstein haupsächlich zwischen den einfachen Kulturdenkmalen, den besonderen Kulturdenkmalen, den historischen Garten- und Parkanlagen (Übergangsregelung bis Ende 2015) und den Denkmalbereichen. Für diese ist neben der Unteren Denkmalschutzbehörde das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel zuständig. Hinzu kommt der große Bereich der archäologischen Kulturdenkmale, für die das Archäologische Landesamt in Schleswig zuständig ist.
Zu den Kulturdenkmalen können unter anderem gehören: - Kirchen und deren Nebengebäude, -anlagen - Guts- und Herrenhäuser mit Nebengebäuden - Schulen, Rathäuser, Mühlen, Bahnhofsgebäude - Straßen, Brücken - Ehrenmale, Gedenkbäume, andere Einzelbäume oder Baumgruppen - Gedenksteine, Grenzsteine, Funktionssteine - Historische Garten- und Parkanlagen - Friedhöfe, Dorfanger, -teiche - Privatgebäude wie Villen, Landhäuser, Wohnhäuser, Katen - Anlagen wie Eiskeller, Mauern, Brunnen - als Archäologische Denkmale Grabhügel, Reste von Burganlagen u.a.
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536 Untere Denkmalschutzbehörde
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