Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:
- Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
- die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
- die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
- Sie für die Betreuung bezahlt werden
- Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen
Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- erteilt das örtliche Jugendamt
- ist auf 5 Jahre befristet
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
- Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.
Voraussetzungen
- Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
- Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
- Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über Masernschutz
- Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Geltungsdauer
Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Pflegeerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.
Die Pflegeerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung - 250 Kindertagesbetreuung
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 16011-42
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof und ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor dem Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

