Leistungen

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:

  • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
  • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
  • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
  • Sie für die Betreuung bezahlt werden
  • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen

Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:

  • erteilt das örtliche Jugendamt
  • ist auf 5 Jahre befristet
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
  • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
  • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

250 Kindertagesbetreuung
Gebäude: D , 1. OG , Raum: D 123
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Doreen Haubold

Telefon:

0 45 31 - 160 11 42

Email:

tagespflege@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude B

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Björn Dührkoop

Telefon:

0 45 31 - 160 18 26

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

b.duehrkoop@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/kindertagesbetreuung/index.html