Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Der Waffenschein wird nur Personen erteilt, die ihn beruflich benötigen oder die glaubhaft machen können, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und diese Gefährdung durch das Führen einer Schusswaffe mindern zu können.
Er wird auf höchstens drei Jahre beschränkt.
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Voraussetzung für den Waffenschein ist das Mindestalter von 18 Jahren, die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, die Sachkunde, eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro und der Nachweis eines Bedürfnisses.
Für den Nachweis des Bedürfnisses müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie auch außerhalb der eigenen Wohnung , Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe und die Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.