Leistungen

Verkehrsüberwachung

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
  • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG),
  • Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Teaser

Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

613 Bußgeldstelle
Gebäude: 
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Weber

Telefon:

0 45 31 - 160 13 64

Fax:

0 45 31 - 160 77 13 64

Email:

bussgeldstelle@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Busse und Bahnen zum ZOB bzw. Bahnhof Bad Oldesloe, Busse zur Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html