Leistungen

Feuerwehrwesen, Brandschutz

Leistungsbeschreibung

In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.

In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:

-      überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,

-      erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,

-      eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,

-      eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten

        und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,

-      zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen Löschzug-Gefahrgut aufzustellen und

        zu unterhalten,

-      die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens

        zu beraten,

-      Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.

Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder,
  • in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster, an die Berufsfeuerwehr oder
  • an die Kreise und kreisfreien Städte für überörtliche Aufgaben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

Teaser

Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständig, während die Kreise auf ihrem Gebiet für überörtliche Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe zuständig sind.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

641 Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen
Gebäude: Katastrophenschutzzentrum
Turmstraße 8-12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/gefahrenabwehr/katastrophenschutz/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Torben Steiner

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  12 56

Email

t.steiner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Thomas Manke

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  16 45

Email

t.manke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Jan-Hendrik Teichert

Zuständigkeit

Sachgebietsleitung

Telefon

04531 -  160  12 97

Email

j.teichert@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Jennifer Ebeling

Zuständigkeit

Haushalt / Controlling / Förderung Feuerwehr

Telefon

04531 -  160  10 83

Email

j.ebeling@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Lisa Marin

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  11 85

Email

l.marin@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Nils Wilkens

Zuständigkeit

Fahrzeug- und Gerätewart

Telefon

04531 -  160  10 87

Email

n.wilkens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Birte Riebel

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz / Feuerwehr

Telefon

04531 -  160  14 82

Email

b.riebel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Gerrit Thiemann

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  10 84

Email

g.thiemann@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 64 - Gefahrenabwehr
Turmstraße 8-12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Detlef Müller

Telefon:

0 45 31 - 160 14 75

Fax:

0 45 31 - 160 77 14 75

Email:

de.mueller@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/gefahrenabwehr/index.html