Leistungen

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

(ehemals Gesundheitszeugnis nach Bundesseuchengesetz)

Informationen:

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtet sich an Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt werden sollen und noch kein Gesundheitszeugnis gemäß §§ 17/18 Bundesseuchengesetz besitzen.

Es handelt sich um den Personenkreis, der offene Lebensmittel verarbeitet, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Fleischereifachverkäufer/innen).

Die Belehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen.

1. Onlinebelehrung

Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn bietet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab sofort als Online-Dienst in 19 Sprachen an.

                    Zur Online-Belehrung

2. Belehrung in Präsenz

Weiterhin werden vereinzelt Belehrungen in Präsenz (ausschließlich für Personen, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreis Stormarn haben) angeboten.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, denen die technische Ausstattung zur Online-Belehrung fehlt sowie an Gruppen im Bereich des Ehrenamts.

Termine für Einzelpersonen

  • Die Belehrung in Präsenz setzt voraus, dass man sich sicher in der deutschen Sprache verständigen kann und den Inhalt der mündlich vorgetragenen Belehrung versteht! Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Termin für eine Einzelbelehrung vereinbart werden. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Übersetzers mit guten Deutschkenntnissen.
  • Bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass) mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
  • Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich per Telefon oder E-Mail ab. Nach Beginn der Veranstaltung kann eine Teilnahme nicht mehr erfolgen!

Die Belehrungen für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln finden im Kreistagssitzungssaal statt.

Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich!

                    Zur Anmeldung für eine Präsenz-Belehrung

Termine für Gruppen aus dem Bereich des Ehrenamts:

  • Schulpraktikanten/innen und größere Gruppen melden sich bitte telefonisch an.
    Tel. 0 45 31 / 160 1393

Gebühren:

  • Online-Belehrungen gem. §43 IFSG = 25,00 €
  • Belehrungen gem. § 43 IfSG in Präsenz (Gruppen) = 30,00 €
  • Einzelbelehrung gem. § 43 IfSG in Präsenz = 35,00 €
  • Zweitschrift gem. § 43 IfSG = 15,00 €
  • Rechnung oder Kartenzahlung

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Angeboten von der Servicestelle

3351 Belehrungen IfSG
Gebäude: C , 1. OG , Raum: C 110
Reimer-Hansen-Strasse 3 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Wiebke Barkmann

Telefon:

0 45 31 / 160 13 93

Email:

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Ilona Czinczoll

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html