Leistungen

Jägerprüfung - Zulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung sowie einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Die bestandene Jägerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Jagdscheins. 

An wen muss ich mich wenden?

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren
  •  der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
  •  der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings  
  •  der Nachweis, dass der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilnimmt; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens 3 Tage vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden
  • gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie die vor dem 1. April 1953 Inhaber eines Jahresjagdscheins waren, müssen Sie die Jägerprüfung nicht erneut ablegen.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung erfolgt in der Regel zu Beginn des Vorbereitungslehrgangs. 

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter für einen Jugendjagdschein: 16 Jahre 
  • Sie müssen die geforderte körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. 
  • Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein. 

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

6121 Untere Jagdbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

alle Innenstadtlinien, Haltestelle Hagenstraße

Parkmöglichkeiten:

kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Telefon

0 45 31 -  160  14 69

Fax

0 45 31 -  160  77 14 69

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wagener

Telefon

0 45 31 -  160  14 64

Fax

0 45 31 -  160  77 14 64

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html