Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ersatz Fahrzeugbrief
Informationen:
Wird eine Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter/die Halterin in der Zulassungsbehörde persönlich eine Eidesstattliche Versicherung zum Verlust abgeben. Ersatzweise kann eine notariell beglaubigte Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Die Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (durch das Kraftfahrt-Bundesamt) übersandt (ca. 3 bis 4 Wochen).
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
ggf. Eidesstattliche Versicherung des letzten eingetragenen Halters (vom Notar)
Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Dann ist eine vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Angeboten von der Servicestelle
441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe