Leistungen

Sprengstoff: Gewerbsmäßiger Umgang: Erlaubnis - externe Leistung

Dies ist eine Leistung im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL).

Informationen:

Wenn Ihre Geschäftstätigkeit den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erfordert, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

In der Regel wird ein Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Ihrer fachlichen Eignung und gegebenenfalls Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und bestimmter räumlicher Verhältnisse gefordert.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen der in Schleswig-Holstein zuständigen Staatlichen Arbeitsschutzbehörde gelangen Sie hier

Zu weiteren Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners gelangen Sie hier.

Angeboten von

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a , 24113 Kiel

Telefon:

04 31 / 64 07 0

Fax:

04 31 / 64 07 – 250

Email:

ukn@uk-nord.de

Internet-Adresse:

https://www.uk-nord.de/de/staatliche-arbeitsschutzbehoerde-bei-der-unfallkasse-nord.html