Leistungen
Abbruch von Anlagen
Beseitigung von Anlagen
Informationen:
Wer bearbeitet im Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz des Kreises Stormarn erforderliche Anzeigen für den Abbruch von Anlagen?
Die/Den für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige/n Mitarbeiter/in finden Sie in folgender Liste:
Verfahrensfrei ist nach § 63 Abs. 3 Satz 1 LBO die Beseitigung von
Anlagen nach § 63 Abs. 1 LBO , d. h. solcher Anlagen, deren Errichtung ebenfalls verfahrensfrei ist (Nr. 1),
freistehenden Gebäude n der Gebäudeklasse 1 und Gebäudeklasse 3
(Nr. 2),
sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m (Nr. 3),
soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Beachte!
Die Beseitigung von Anlagen, die nicht unter § 63 Abs. 3 Satz 1 LBO fallen, muss einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden
(vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 LBO ).
Bei Gebäude n der Gebäudeklasse 2 muss die Standsicherheit von nicht verfahrensfreien Gebäude n, die an das zu beseitigende Gebäude angebaut sind
(und nach Beseitigung stehen bleiben sollen),
von einer Person aus der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ArchIngKG bestätigt sein;
das ist eine Person, deren bautechnische Nachweise die Bauaufsichtsbehörde nicht prüft, siehe unter
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/ArchG_SH_2001_P15.htm
(vgl. § 63 Abs. 3 Sätze 3 und 5 LBO ).
Bei sonstigen, nicht freistehenden Gebäude n muss die Standsicherheit von nicht verfahrensfreien Gebäude n, die an das zu beseitigende Gebäude angebaut sind, bauaufsichtlich geprüft sein; dies gilt auch dann, wenn die Beseitigung sich auf die Standsicherheit anderer Gebäude auswirken kann
(vgl. § 63 Abs. 3 Sätze 4 und 5 LBO ).
Ein Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten
(Stand: 13. Oktober 2017) finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abfallwirtschaft/Downloads/Merkblatt_Abbruchabfae... .
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Vordrucke für die Anzeige finden Sie hier:
Gebühren:
zwischen 100 € und 2.000 €
Angeboten von der Servicestelle
531 Technische Bauaufsicht
Gebäude: F , 1.OG , Raum: F 107
Mommsenstr. 14 , 23843 Bad Oldesloe
Kontaktperson:
Regina Korinth
Telefon:
0 45 31 - 160 1688
Fax:
0 45 31 - 160 771688
Email:
r.korinth@kreis-stormarn.de
Internet-Adresse:
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf
Öffnungszeiten:
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang. Aufzug vorhanden.
Durch die Sacharbeiter:
Sachbearbeiter/-In
Regina Korinth
Telefon
04531 - 160 16 88
Fax
04531 - 160 77 16 88
Email
r.korinth@kreis-stormarn.de
Des folgenden Anbieters:
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