Leistungen

Betreuungsverfügung

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

  • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
  • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
  • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.

Hinweis:
Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.

Rechtsgrundlage

  • § 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bestellung einer natürlichen Person),
  • § 1901 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht),
  • §§ 78a – 78c Bundesnotarordnung (BNotO) (Zentrales Vorsorgeregister).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

Teaser

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

231 Betreuungsamt
Gebäude:  EG
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Nadine Koltze (Teamsprecherin)

Telefon:

0 45 31 - 160 13 17

Email:

n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-i-betreuungsamt.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Steffen Trost

Zuständigkeit

Individuelle Fallbearbeitung

Telefon

0 45 31 -  160  10 98

Fax

0 45 31 -  160  77 10 98

Email

s.trost@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Michael Kröger

Zuständigkeit

S - T

Telefon

0 45 31 -  160  1292

Fax

0 45 31  -  160  77 1292

Email

m.kroeger@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Raffael Ippen

Zuständigkeit

Individuelle Fallbearbeitung

Telefon

0 45 31 -  160  15 00

Fax

0 45 31 -  160  77 15 00

Email

r.ippen@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Ellen Porbadnigk

Zuständigkeit

P, Q, R; Registrierung Berufsbetreuer/innen

Telefon

0 45 31 -  160  15 69

Fax

0 45 31 -  160  77 15 69

Email

e.porbadnigk@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Nadine Koltze

Zuständigkeit

U - Z

Telefon

0 45 31 -  160  1317

Fax

0 45 31 -  160  77 1317

Email

n.koltze@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Matthias Splieth

Zuständigkeit

A - G

Telefon

0 45 31 -  160  1374

Fax

0 45 31 -  160  77 1374

Email

m.splieth@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Marion Steffen

Zuständigkeit

H - K; Registrierung Berufsbetreuer/innen

Telefon

0 45 31 -  160  1458

Fax

0 45 31  -  160  77 1458

Email

m.steffen@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

André Holthoff (nur vormittags)

Zuständigkeit

L - O

Telefon

0 45 31  -  160  1524

Fax

0 45 31  -  160  77 1524

Email

a.holthoff@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25, 0 45 31 - 160 13 17

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de
n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html