Leistungen

Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland.

Die Aufenthaltserlaubnis können insbesondere in das Beamtenverhältnis berufene Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

Eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich.

Unter Umständen können Sie von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einem deutschen Dienstherrn haben Sie die Möglichkeit, schon nach drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten. Von der Voraussetzung, mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet zu haben, wird abgesehen.

Deutsche Dienstherrn, die eine ausländische Beamtin oder einen ausländischen Beamten aus dem Ausland zur Erfüllung von Dienstpflichten nach Deutschland holen möchten, können in Vollmacht der Ausländerin bzw. des Ausländers bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem die Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

Auf Unionsbürger, die in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, ist nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU anzuwenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Reisepass
  • Original Ihrer Ernennungs-/Berufungsurkunde
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag
     
  • Außerdem
  • bei kürzlich erfolgter Einreise:
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war

sowie im Falle eines Voraufenthalts:

  • Aktueller Aufenthaltstitel

Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Ausländerbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Änderung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Dienstverrichtung im Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn (Zweckwechsel): EUR 98,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, wenn die Dienstverrichtung im Bundesgebiet nicht auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
    Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
  • Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
  • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wendet sich der deutsche Dienstherr an die für den Ort der Dienstverrichtung zuständige Ausländerbehörde. Unter Umständen ist im Bundesland eine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet worden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und sollen Dienstpflichten in Deutschland erfüllen.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

Teaser

Sie können, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland erhalten

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

631 Ausländerbehörde
Gebäude: H
Mommsenstr. 12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude B Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br> Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 92

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Heklau

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  13 77

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.heklau@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau S.Böhm

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)

Telefon

0 45 31 -  160  18 21

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wefels

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  10 50

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wisner

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse Kh - Z, Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z, EU-Staatsangehörige Kh - Z

Telefon

0 45 31 -  160  16 50

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.wisner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bock

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

04531 -  160  17 75

Fax

04531 -  160  12 11

Email

d.bock@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 93

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  11 36

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einladung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht Widerspruchs- und Klageverfahren A-K Vorbeglaubigungen und Apostille

Telefon

0 45 31 -  160  12 29

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Schütt

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement A - Kar, Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  11 23

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

n.schuett@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Sprave

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  15 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

b.sprave@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bojens

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement Kas - Z: Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  16 54

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

t.bojens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Engelmann

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  15 97

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

t.engelmann@kreis-stormarn,de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ramm, Frau Fleischhauer

Zuständigkeit

Terminvereinbarung Servicepoint

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160 12 11  

Email

termine-abh@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Rettieck-Süfke

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  16 17

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Lenz

Zuständigkeit

Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  13 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Martinius

Zuständigkeit

EU-Staatsangehörige / Registratur

Telefon

0 45 31 -  160  18 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.martinius@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau N.Böhm

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

n.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Kohlmann

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z

Telefon

0 45 31 -  160  18 04

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

d.kohlmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Hoffmann

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31  -  160  15 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

y.hoffmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Klahn

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  12 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.klahn@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Bendig

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  16 44

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Boche

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br> - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  11 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

l.boche@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 63 - Ausländerbehörde
Mommsenstraße 12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Carsten Frerichmann-Brandt

Telefon:

0 45 31 - 160 18 20

Fax:

0 45 31 - 160 12 11

Email:

c.frerichmann-brandt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html