Leistungen

Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erfolgreich die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation feststellen lassen oder die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben, kann Ihnen eine befristet Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

 

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen in direktem Anschluss an Ihr bisheriges Anerkennungsverfahren erteilt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum nicht ausgeschöpft wurde. Sollten Sie in dieser Zeit keinen Arbeitsplatz finden, ist auch dann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht möglich. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich des Verlängerungszeitraumes auf maximal 12 Monate befristet.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Schriftform erforderlich: nein

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt

 

Voraussetzungen

Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet, deren Höchstzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.

Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt,
  • eine geklärte Identität,
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Zuständige Stelle

Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

Teaser

Nach erfolgreicher Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis in Deutschland, kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.

Weiterführende Informationen

Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

631 Ausländerbehörde
Gebäude: H
Mommsenstr. 12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude B Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br> Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 92

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Heklau

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  13 77

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.heklau@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau S.Böhm

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)

Telefon

0 45 31 -  160  18 21

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wefels

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  10 50

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wisner

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse Kh - Z, Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z, EU-Staatsangehörige Kh - Z

Telefon

0 45 31 -  160  16 50

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.wisner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bock

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

04531 -  160  17 75

Fax

04531 -  160  12 11

Email

d.bock@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 93

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  11 36

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einladung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht Widerspruchs- und Klageverfahren A-K Vorbeglaubigungen und Apostille

Telefon

0 45 31 -  160  12 29

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Schütt

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement A - Kar, Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  11 23

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

n.schuett@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Sprave

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  15 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

b.sprave@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bojens

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement Kas - Z: Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  16 54

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

t.bojens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Engelmann

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  15 97

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

t.engelmann@kreis-stormarn,de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ramm, Frau Fleischhauer

Zuständigkeit

Terminvereinbarung Servicepoint

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160 12 11  

Email

termine-abh@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Rettieck-Süfke

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  16 17

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Lenz

Zuständigkeit

Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  13 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Martinius

Zuständigkeit

EU-Staatsangehörige / Registratur

Telefon

0 45 31 -  160  18 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.martinius@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau N.Böhm

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

n.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Kohlmann

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z

Telefon

0 45 31 -  160  18 04

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

d.kohlmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Hoffmann

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31  -  160  15 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

y.hoffmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Klahn

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  12 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.klahn@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Bendig

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  16 44

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Boche

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br> - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  11 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

l.boche@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 63 - Ausländerbehörde
Mommsenstraße 12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Carsten Frerichmann-Brandt

Telefon:

0 45 31 - 160 18 20

Fax:

0 45 31 - 160 12 11

Email:

c.frerichmann-brandt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html