Leistungen

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Rechtsbehelf

Nein

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt

Teaser

Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Gebäude: 
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Odesloe

Kontaktperson:

Sonja Buhk (Teamsprecherin)

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-ii-beistandschaften.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hail

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  11 34

Fax

0 45 31 -  160  77 11 34

Email

f.hail@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Stoffers

Zuständigkeit

Buchstaben L, Q, Z

Telefon

0 45 31 -  160  15 20

Fax

0 45 31 -  160  77 15 20

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a.stoffers@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

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Zuständigkeit

Buchstaben B

Telefon

0 45 31 -  160  13 96

Fax

0 45 31 -  160  77 13 96

Email

h.roden@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Pröschel

Zuständigkeit

Buchstaben A, E, St, V

Telefon

0 45 31 -  160  16 13

Fax

0 45 31 -  160  77 16 13

Email

a.proeschel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Plenter

Zuständigkeit

Buchstaben C, D, Ha, I, J, O, P

Telefon

04531 -  160  11 17

Fax

0 45 31 -  160  77 11 17

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j.plenter@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Köhl

Zuständigkeit

Buchstabe K

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0 45 31 -  160  13 36

Fax

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Email

f.koehl@kreis-stormarn.de

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Frau Kuch

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Sachbearbeiter/-In

Frau Buhk

Zuständigkeit

Buchstaben Ma-Mt

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s.buhk@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25, 0 45 31 - 160 13 17

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de
n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html