Leistungen

Einkommensüberprüfung für den Kostenbeitrag der Kinder- und Jugendhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Kostenbeitrag zur Kinder- und Jugendhilfe wurde aufgrund Ihres Vorjahreseinkommens festgesetzt. Auf Antrag können Sie sich den Kostenbeitrag auf Basis des durchschnittlichen Monatseinkommens des aktuellen Jahres neu berechnen lassen.

Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie weniger verdient haben als im Vorjahr.

Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:

Sie müssen einen Kostenbeitrag für das Jahr 2024 zahlen. Der Kostenbeitrag kann zum Beispiel für die Unterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung anfallen. Der Kostenbeitrag bestimmt sich nach dem Jahreseinkommen. Da Sie den Kostenbeitrag laufend zahlen müssen und vor Ende des Jahres 2024 Ihr Jahreseinkommen nicht feststeht, wird der Kostenbeitrag aufgrund Ihres erzielten Jahreseinkommens aus dem Jahr 2023 berechnet.

Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2023 45.000 EUR verdient, wird der Kostenbeitrag für das Jahr 2024 anhand der 45.000 EUR Jahreseinkommen berechnet. Stellen Sie am Ende des Jahres 2024 fest, dass Sie in 2024 nur 38.000 EUR verdient haben, ist dies weniger als die Berechnungsgrundlage. Sie können in diesem Fall einen Antrag auf Neuberechnung stellen, um den Kostenbeitrag anhand Ihrer tatsächlich verdienten 38.000 EUR berechnen zu lassen. Sie zahlen somit einen geringeren Kostenbeitrag als ursprünglich.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr örtliches Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag kann nur für bereits abgelaufene Kalenderjahre gestellt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie haben für ein bereits abgelaufenes Kalenderjahr einen Kostenbeitrag zur Kinder- und Jugendhilfe gezahlt.
  • Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen entspricht nicht dem Einkommen, auf Grundlage welches der Kostenbeitrag festgesetzt wurde.
  • Sie stellen einen Antrag auf Neuberechnung des Kostenbeitrags auf Grundlage Ihres tatsächlich erzielten Jahreseinkommens.
  • Das Jugendamt führt die Neuberechnung durch und erteilt einen Bescheid.
  • Die bereits gezahlten Beiträge werden verrechnet oder erstattet.

Voraussetzungen

Sie zahlen einen Kostenbeitrag zur Kinder- und Jugendhilfe.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

220 Geschäftszimmer Wirtschaftliche Hilfen
Gebäude: D , 1. OG , Raum: D 128
Mommsenstrasse 11 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ute Krieg

Telefon:

0 45 31 - 160 17 53

Email:

u.krieg@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/wirtschaftliche-hilfen/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besuchsparkplätze vor Gebäude B, weitere kostenpflichtige Parkplätze in der Bangertstraße

Hinweise für Behinderte:

Rampe rechts neben der Treppe vo dem Gebäude, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 22 - Wirtschaftliche Hilfen
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Marcus Becker

Telefon:

0 45 31 - 160 10 88

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

ma.becker@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/familie-und-schule/index.html