Leistungen

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

  • Verpächter,
  • Pächter,
  • Grundstücksbezeichnung,
  • Pachtzeit,
  • Pachtpreis

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

512 Liegenschaftsmanagement
Gebäude: F , EG , Raum: F 8
Mommsenstraße 14 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Arne von Iven

Telefon:

0 45 31 / 160 11 81

Fax:

0 45 31 / 160 77 11 81

Email:

a.iven@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/hochbau-und-gebaeudewirtschaft.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Behindertengerechter Zugang. Aufzug vorhanden.

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 51 - Hochbau und Gebäudewirtschaft
Mommsenstraße 14 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Susann Jandt Wahls

Telefon:

0 45 31 - 160 16 89

Fax:

0 45 31 - 160 77 16 89

Email:

s.jandt-wahls@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/hochbau-und-gebaeudewirtschaft.html