Leistungen

Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind

  • die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen,
  • die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
  • die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich „Schwänzen“ - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
Als Maßnahme zur Durchsetzung  des Schulbesuchs können Schüler/innen, die ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teilnehmen, nach § 28 Schulgesetz der Schule zugeführt werden. Die allgemeinen Vorschriften über den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Daneben sind Sanktionen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht möglich, zum Beispiel Verhängung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Schule. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, auf schulabsentes Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
  • An den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt, mit denen die Schulen im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten.
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig sind.

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Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

240 Geschäftszimmer Schule
Gebäude: D , 2.OG , Raum: D 208
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Corinna Harjans

Telefon:

0 45 31 - 160 13 00

Email:

c.harjans@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/schule/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 24 - Schule
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Stefan Dzyk

Telefon:

0 45 31 - 160 13 80

Fax:

0 45 31 - 160 77 13 80

Email:

s.dzyk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/schule/index.html