Leistungen

Ausländerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer/innen ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält abschließende Regelungen für den Aufenthalt einer Ausländerin/eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer/innen müssen wie Inländer/innen die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer/innen. Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen/Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
  • bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU reicht die Identitätskarte aus,
  • gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • §§ 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Was sollte ich noch wissen?

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen zum Beispiel in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

Informationen zur Integration (einschließlich Integrationskursen) finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) und des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF).

Teaser

Für Ausländerangelegenheiten (Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Eingliederungshilfe etc.) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

631 Ausländerbehörde
Gebäude: H
Mommsenstr. 12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude B Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br> Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 92

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Heklau

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  13 77

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.heklau@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau S.Böhm

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)

Telefon

0 45 31 -  160  18 21

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wefels

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  10 50

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wisner

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse Kh - Z, Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z, EU-Staatsangehörige Kh - Z

Telefon

0 45 31 -  160  16 50

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.wisner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bock

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

04531 -  160  17 75

Fax

04531 -  160  12 11

Email

d.bock@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 93

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  11 36

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einladung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht Widerspruchs- und Klageverfahren A-K Vorbeglaubigungen und Apostille

Telefon

0 45 31 -  160  12 29

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Schütt

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement A - Kar, Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  11 23

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

n.schuett@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Sprave

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  15 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

b.sprave@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bojens

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement Kas - Z: Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  16 54

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

t.bojens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Engelmann

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  15 97

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

t.engelmann@kreis-stormarn,de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ramm, Frau Fleischhauer

Zuständigkeit

Terminvereinbarung Servicepoint

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160 12 11  

Email

termine-abh@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Rettieck-Süfke

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  16 17

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Lenz

Zuständigkeit

Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  13 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Martinius

Zuständigkeit

EU-Staatsangehörige / Registratur

Telefon

0 45 31 -  160  18 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.martinius@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau N.Böhm

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

n.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Kohlmann

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z

Telefon

0 45 31 -  160  18 04

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

d.kohlmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Hoffmann

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31  -  160  15 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

y.hoffmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Klahn

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  12 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.klahn@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Bendig

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  16 44

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Boche

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br> - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  11 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

l.boche@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 63 - Ausländerbehörde
Mommsenstraße 12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Carsten Frerichmann-Brandt

Telefon:

0 45 31 - 160 18 20

Fax:

0 45 31 - 160 12 11

Email:

c.frerichmann-brandt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html