Leistungen

Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

Leistungsbeschreibung

Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.

Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.

Beistandschaft

Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel

  • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
  • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
  • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
  • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
  • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
  • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
  • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
  • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

Beistandschaft beenden

Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Team II
Name
Tel.: 04531-
Fax: 04531-
Bereich E-Mail
Frau Kauker
(Mo. - Fr. vormittags)
160 12 34
160 77 12 34
J, R m.kauker@kreis-stormarn.de
Frau Roden 160 13 96
160 77 13 96
B, C, D h.roden@kreis-stormarn.de
Frau Kuch 160 15 22
160 77 15 22
G, H h.kuch@kreis-stormarn.de
Frau Stoffers
(Di. - Fr. vormittags)
160 15 20
160 77 15 20
L, P bis Petersen, Z a.stoffers@kreis-stormarn.de
Frau Schmidt-Wernecke
(Di. - Fr. vormittags)
160 15 16
160 77 15 16
O, Q, S m.schmidt-wernecke@kreis-stormarn.de
Frau Fierke 160 13 75 
160 77 13 75
F, N, Sch, T-Y j.fierke@kreis-stormarn.de
Frau Köhl
(Mo. - Do.)
160 13 36
160 77 13 36
K f.koehl@kreis-stormarn.de
Frau Buhk
(Mo. - Do.)
160 15 25
160 77 15 25
I, M s.buhk@kreis-stormarn.de
Frau Pröschel
(Mo. - Fr. vormittags)
160 16 13
160 77 16 13
A, E, P nach Petersen, St a.proeschel@kreis-stormarn.de
Frau Ebel
(Mo. - Do.)
160 16 76
160 77 16 76
Vormundschaften s.ebel@kreis-stormarn.de
Herr Hail
(Mo. - Fr.)
160 11 34
160 77 11 34
Vormundschaften f.hail@kreis-stormarn.de

Die Vormundschaften werden nicht nach Buchstaben verteilt sondern individuell.

Für Beratungsgespräche und Beurkundungen ist in jedem Falle eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
  • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe sowie Beistandschaft finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bearbeitungsdauer

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller oder die Antragstellering dies schriftlich verlangt.

Voraussetzungen

  • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
  • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

Teaser

Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Gebäude: 
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Odesloe

Kontaktperson:

Sonja Buhk (Teamsprecherin)

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-ii-beistandschaften.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hail

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  11 34

Fax

0 45 31 -  160  77 11 34

Email

f.hail@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Stoffers

Zuständigkeit

Buchstaben L, Q, Z

Telefon

0 45 31 -  160  15 20

Fax

0 45 31 -  160  77 15 20

Email

a.stoffers@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Roden

Zuständigkeit

Buchstaben B

Telefon

0 45 31 -  160  13 96

Fax

0 45 31 -  160  77 13 96

Email

h.roden@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Pröschel

Zuständigkeit

Buchstaben A, E, St, V

Telefon

0 45 31 -  160  16 13

Fax

0 45 31 -  160  77 16 13

Email

a.proeschel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Plenter

Zuständigkeit

Buchstaben C, D, Ha, I, J, O, P

Telefon

04531 -  160  11 17

Fax

0 45 31 -  160  77 11 17

Email

j.plenter@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Köhl

Zuständigkeit

Buchstabe K

Telefon

0 45 31 -  160  13 36

Fax

0 45 31 -  160  77 13 36

Email

f.koehl@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kuch

Zuständigkeit

Buchstaben G, Hb-Hz

Telefon

0 45 31 -  160  15 22

Fax

0 45 31 -  160  77 15 22

Email

h.kuch@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kauker

Zuständigkeit

Buchstabe Mu-Mz, R

Telefon

0 45 31 -  160  12 34

Fax

0 45 31 -  160  77 12 34

Email

m.kauker@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ebel

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  16 76

Fax

0 45 31 -  160  77 16 76

Email

s.ebel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Fierke

Zuständigkeit

Buchstaben F, N, S, T, U, W-Y

Telefon

0 45 31 -  160  13 75

Fax

0 45 31 -  160  77 13 75

Email

j.fierke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Buhk

Zuständigkeit

Buchstaben Ma-Mt

Telefon

0 45 31 -  160  15 25

Fax

0 45 31 -  160  77 15 25

Email

s.buhk@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25, 0 45 31 - 160 13 17

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de
n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html