Leistungen

Bürgerbeteiligung

Leistungsbeschreibung

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
 

Teaser

Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

801 Kommunalaufsicht
Gebäude: A , 2.OG , Raum: A 233
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Larissa Bebensee

Telefon:

0 45 31 - 160 12 46

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 46

Email:

kommunalaufsicht@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/stabsbereiche/steuerung-und-kommunales/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Fahrstuhl vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunales
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Larissa Bebensee

Telefon:

0 45 31 - 160 12 46

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 46

Email:

l.bebensee@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/stabsbereiche/steuerung-und-kommunales/index.html