Ermäßigung KiTa Elternbeitrag
Sozialstaffel Kindertageseinrichtungen / Geschwisterermäßigung / Kostenübernahme Hamburger Einrichtungen
Gemäß § 7 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (KiTaG) in Verbindung mit der Satzung des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen
Werden mehrere mit Hauptwohnung in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie vor dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert, übernimmt oder erlässt der Kreis Stormarn auf Antrag den Elternbeitrag für das zweitälteste Kind zur 50% ab dem 01.08.2026 und für jüngere Kinder vollständig.
Der Kreis Stormarn hat darüber hinausgehende Ermäßigungsregelungen getroffen, die insbesondere schulischen Betreuungsangeboten (OGS) geförderte schulpflichtige Kinder berücksichtigen.
Der Kreis Stormarn übernimmt oder erlässt auf Antrag den Elternbeitrag für die Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, soweit er den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) entsprechend.
Übersteigt das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze nicht, übernimmt oder erlässt der Kreis Stormarn den Elternbeitrag in voller Höhe. Übersteigt das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze, übernimmt oder erlässt er den Elternbeitrag in der Höhe, dass den Eltern nach Abzug des Elternbeitrags mindestens 75 Prozent des Einkommens über der Einkommensgrenze verbleibt.
Wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten, sind Elternbeiträge nicht zuzumuten.
Sozialstaffel Schulische Nachmittagsbetreuung (OGS)
Ab dem 01.08.2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft.
Beginnend mit den Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch bis zum Schuljahr 2029/2030 aufwachsen. Dann werden alle vier Grundschuljahrgänge einen Rechtsanspruch auf Betreuung am Nachmittag haben.
Familien, deren Kinder einen rechtsanspruchserfüllenden Platz in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf Geschwisterermäßigung sowie eine soziale Ermäßigung.
Im Kreis Stormarn erfolgt die Berechnung und Festsetzung der Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung für rechtsanspruchserfüllenden Plätze für die Schulträger der Kommunen Ammersbek, Bad Oldesloe, Barsbüttel, Amt Bargteheide-Land, Amt Bad Oldesloe-Land, Amt Trittau/Gemeinde Trittau, Glinde, Oststeinbek, Amt Siek durch den Kreis Stormarn.
Wenn Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung einer Grundschule in den oben genannten Kommunen besucht, stellen Sie bitte einen Antrag auf Geschwisterermäßigung oder soziale Ermäßigung direkt beim Kreis Stormarn.
Für Schulträger der Kommunen Bad Oldesloe, Glinde, Großhansdorf und Oststeinbek übernimmt der Kreis Stormarn die Berechnung der Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung auch für nicht rechtsanspruchserfüllende Plätze in der schulischen Nachmittagsbetreuung.
Die Berechnung richtet sich nach der Rechtsgrundlage des jeweiligen Schulträgers.
Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung - Elternportal
Anträge / Formulare
Anträge Kindertagesstätte
- Antrag auf Geschwisterermäßigung für Kinder in einer Kindertagesstätte
- Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte
Anträge OGS
- Antrag auf Geschwisterermäßigung für die schulische Nachmittagsbetreuung
- Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages für die schulische Nachmittagsbetreuung
1. Geschwisterermäßigung:
Sie haben zwei oder mehr Kinder in der Kita (Krippe, Elementar oder Hort) – dann besteht gemäß Satzung des Kreises Stormarn ein Anspruch auf Ermäßigung (70%) für das nächstjüngere Kind in der Einrichtung. Ihr drittes Kind in der Einrichtung würde eine 100% Ermäßigung erhalten.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
Sie haben mindestens ein Kind in der schulischen Nachmittagsbetreuung (OGS) (mind. 10Wochenstunden und eine Gebühr > 56,60 €) - dann besteht gemäß Satzung des Kreises Stormarn ein Anspruch auf Ermäßigung (70%) für das nächst jüngere Kind in der Kita.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
- zu Beginn eines neuen Schuljahres bzw. bei einem Neuvertrag OGS
2. Sozialstaffel:
Sie beziehen Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld, Asyl-Leistungen, Kinderzuschlag, Grundsicherung) - dann besteht gemäß Satzung des Kreises Stormarn ein Anspruch auf Ermäßigung (100%) für Ihr Kind in der Kita. Die Satzung des Kreises deckt nicht die Gebühr für Ihr Kind in der OGS ab – hier wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schulträger.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
- bei Ablauf des Sozialleistungsbescheides
3. Einkommensüberprüfung:
Sie sind weder Anspruchsberechtigt nach Punkt 1 und 2 – dann haben Sie die Möglichkeit zur Feststellung der zumutbaren Belastung gem. §§82 ff des XII Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
- bei Änderung der Einkommensverhältnisse
Ihren Antrag mit den dazugehörigen Nachweisen senden Sie bitte, an den Kreis Stormarn, Der Landrat, Fachdienst 25 in 23843 Bad Oldesloe oder an sozialstaffel@kreis-stormarn.de
Nach Vorlage aller antragsrelevanten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung.
Seitens des Fachdienstes 25 (Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung) werden nur Beiträge für reine Betreuungszeiten incl. Randzeiten ermäßigt / übernommen (ohne Verpflegungskosten).
Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung – Portal für Träger und Kommunen
Seitens des Fachdienstes 25 (Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung) werden nur Beiträge für reine Betreuungszeiten incl. Randzeiten ermäßigt / übernommen (ohne Verpflegungskosten).
Anforderung an den Gebührenbescheid/Beitragsrechnung:
- muss an die Eltern gerichtet sein
- das zu betreuende Kind und die besuchte Einrichtung müssen vermerkt sein
- der Betreuungsumfang muss aufgeführt sein (Betreuungszeiten oder die Wochenstunden)
- die Gebühr/Beitrag in Euro (gemessen an den Zahlen des Landes gem. KiTaG)
- die Anschrift des Einrichtungsträgers muss aufgeführt sein
Ein neuer Antrag seitens der Eltern muss gestellt werden
- wenn das zu betreuende Kind 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern (wenn die Betreuungszeiten gekürzt werden – ist auch eine kurze Mitteilung Ihrerseits incl. des Nachweises möglich)
- zu Beginn eines neuen Schuljahres bzw. bei einem Neuvertrag OGS
- bei Ablauf des Sozialleistungsbescheides
- bei Änderung der Einkommensverhältnisse
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: sozialstaffel@kreis-stormarn.de
Kostenübernahme Hamburger Einrichtungen
Sollten Sie eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Bundesland wie z.B. Hamburg in Anspruch nehmen wollen, können Sie hierzu einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Kostenübernahme nicht möglich ist. Ihrem Antrag kann nur für die Zukunft oder zum ersten des Eingangsmonats stattgegeben werden. Ebenso muss bereits ein Vertrag mit der entsprechenden Kindertagesstätte bestehen.
Was bedeutet eine Kostenübernahme?
Der Kreis Stormarn entrichtet an den Träger der Einrichtung für Sie das Leistungsentgelt, sodass Sie nur noch den Elternbeitrag sowie die Verpflegungskosten zu zahlen haben. Zusätzlich können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auch eine Sozialstaffel bzw. eine Geschwisterermäßigung gewährt werden.
Näheres finden Sie in der Satzung des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen
Sonstiges:
- Sollten Sie sich in Elternzeit befinden, so kann Ihnen maximal eine Kostenübernahme von 25 Stunden wöchentlich gewährt werden es sei denn, Sie übernehmen eine Nebentätigkeit.
- Vom Leistungsentgelt wird eine Pauschale in Höhe von mindestens 60,00 € für die Verpflegungskosten abgezogen.
- Nach Kostenübernahme seitens des Kreises Stormarn wird der anteilige Betrag um die Mitte eines Monats automatisiert an den Träger der Einrichtung ausgezahlt (Rechnungstellung sind nicht mehr nötig)
- Sollte das Kind nicht mehr in Ihrer Einrichtung betreut werden, so teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit.
Info für die Träger der Einrichtungen:
Bitte übersenden Sie uns zeitnah die aktualisierten Entgeltvereinbarungen, um eine Anpassung der Beträge zeitnah zu ermöglichen.
Kontakt: siehe Ansprechpartner*innen
FAQ Sozialstaffel
Was ist eine Geschwisterermäßigung?
Die Geschwisterermäßigung sorgt dafür, dass Eltern weniger Kita-Beiträge zahlen müssen, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden.
Was ändert sich bei der Geschwisterermäßigung im Kreis Stormarn?
Ab dem 01.08.2026 wird die bisherige Regelung zur Geschwisterermäßigung in Kitas und bei Tagespflegepersonen des Kreises Stormarn angepasst. Die Höhe der Ermäßigung für das zweite Kind wird von derzeit 70 % auf 50 % reduziert. Die Regelung weitere jüngere Geschwister bleiben von der Änderung unberührt.
Warum wir die Regelung geändert?
Der Kreis Stormarn muss im Zuge der Haushaltskonsolidierungen Kosten einsparen. Die Reduzierung der Ermäßigung gehört zu mehreren Sparmaßnahmen im Bereich freiwilliger Leistungen, zu denen auch bestimmte Kita-Vergünstigungen zählen.
Ab wann gilt die neue Geschwisterermäßigung?
Die neue Regelung gilt für Anträge oder Neuanträge ab dem 01.08.2026. Für bereits bestehende Bewilligungen muss kein erneuter Antrag gestellt werden. Die Senkung der Ermäßigung wird von Amtswegen seitens des Kreises Stormarn erfolgen.
Gilt die Änderung auch für die schulische Nachmittagsbetreuung?
Die Reduzierung der Geschwisterermäßigung ab 01.08.2026 greift hier ebenfalls.
Bis zum 31.12.2025 gilt im Kreis Stormarn eine Sonderregelung für OGS-Geschwisterkinder. Ab dem 01.01.2026 fällt die Sonderregelung weg. Das bedeutet, dass OGS-Betreuungen ab dem 01.01.2026 nicht mehr gleichgestellt sind und somit nicht zur Geschwisterermäßigung zählt. Dies greift nur für Neuanträge. Familien, die bis zum 31.12.2025 bereits eine Ermäßigung erhalten, bekommen aufgrund eines Vertrauensschutzes weiterhin eine Geschwisterermäßigung. Hierfür ist eine fortlaufende Bewilligung (ohne Unterbrechung) notwendig.
Welche Voraussetzungen gelten ab dem 01.01.2026 weiterhin?
Die Grundvoraussetzungen bleiben bestehen:
- Mehrere im Haushalt lebende Kinder in Kita oder Kindertagespflege berechtigen zur Ermäßigung
- Es gelten die Vorgaben der Sozialstaffel-Satzung des Kreises Stormarn
Was bedeutet die Änderung finanziell für die Familien?
Viele Familien müssen ab dem 01.01.2026 und/oder ab 01.08.2026 höhere Betreuungs-beiträge bezahlen, da die Geschwisterermäßigung wegfällt oder sinkt.
Was passiert mit meinem Bewilligungsbescheid über die Geschwisterermäßigung, der über dem 01.08.2026 hinaus bewilligt wurde?
- Der Bescheid wird von Amtswegen ab dem 01.08.2026 angepasst
- Das Antragsverfahren bleibt gleich
- Der Folgeantrag wird wie gewohnt bearbeitet, nur, dass die neue Regelung der Geschwisterermäßigung zur Grunde gelegt wird
Bleibt bei einem Folgeantrag die Ermäßigung bei 70 % oder wird diese auf 50% reduziert?
- Bei neuen Anträgen nach dem 01.08.2026 gilt die neue Ermäßigung von 50%
- Bis zum 31.07.2026 greift die Geschwisterermäßigung in Höhe von 70 %
- Bei rückwirkenden Bewilligungen wird die jeweilige Regelung der Satzung zugrunde gelegt
Was ist, wenn ich mehr als zwei Kinder in der Kindertagespflege / Kindertagesstätte betreuen lassen?
- Ab dem dritten Kind wird weiterhin eine vollständige (100%) Ermäßigung gewährt.
- Voraussetzung: Betreuung muss in Kindertagesstätte oder Tagespflege erfolgen und nicht in der schulischen Nachmittagsbetreuung
Was passiert mit den Anträgen, die noch im Jahr 2025 gestellt wurden?
- Voraussetzung: Die zu betreuenden Kinder müssen bis zum 31.12.2025 in einem Betreuungsverhältnis (Tagespflege, Kindertagesstätte, OGS) stehen
- Beschieden wird nach dem altem Recht gültig bis 31.12.2025, Geschwisterermäßigung greift (70%)
- Ab dem 01.01.2026 greift der Vertrauensschutz bis maximal zum 31.07.2029 (4.Klasse), sofern eine durchgehende Antragsstellung erfolgt. Die Änderung der GE-Höhe von 70 % auf 50 % zum 01.08.2026 greift trotzdem.
Was passiert, wenn der Antrag ab 01.01.2026 gestellt wird oder die Betreuung der Kinder aufgenommen wird?
- Antrag wird abgelehnt
- OGS Betreuung wird nicht mehr berücksichtigt
Was passiert, wenn beide Kinder in der OGS betreut wird?
- Der Antrag wird abgelehnt
- GE über OGS ggfs. möglich
Wer ist für Fragen und Anträge zuständig?
Für Anträge und Rückfragen zur Geschwisterermäßigung ist der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Kreises Storman zuständig, per E-Mail an sozialstaffel@kreis-stormarn.de.




