Ermäßigung KiTa Elternbeitrag
Sozialstaffel Kindertageseinrichtungen / Geschwisterermäßigung / Kostenübernahme Hamburger Einrichtungen
Gemäß § 7 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (KiTaG) in Verbindung mit der Satzung des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen
Werden mehrere mit Hauptwohnung in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie vor dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert, übernimmt oder erlässt der Kreis Stormarn auf Antrag den Elternbeitrag für das zweitälteste Kind zur 70% und für jüngere Kinder vollständig.
Der Kreis Stormarn hat darüber hinausgehende Ermäßigungsregelungen getroffen, die insbesondere schulischen Betreuungsangeboten (OGS) geförderte schulpflichtige Kinder berücksichtigen.
Der Kreis Stormarn übernimmt oder erlässt auf Antrag den Elternbeitrag für die Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, soweit er den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) entsprechend.
Übersteigt das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze nicht, übernimmt oder erlässt der Kreis Stormarn den Elternbeitrag in voller Höhe. Übersteigt das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze, übernimmt oder erlässt er den Elternbeitrag in der Höhe, dass den Eltern nach Abzug des Elternbeitrags mindestens 75 Prozent des Einkommens über der Einkommensgrenze verbleibt.
Wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten, sind Elternbeiträge nicht zuzumuten.
Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung - Elternportal
Anträge / Formulare
- Antrag auf Geschwisterermäßigung für Kinder in einer Kindertagesstätte
- Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte
1. Geschwisterermäßigung:
Sie haben zwei oder mehr Kinder in der Kita (Krippe, Elementar oder Hort) – dann besteht gemäß Satzung des Kreises Stormarn ein Anspruch auf Ermäßigung (70%) für das nächstjüngere Kind in der Einrichtung. Ihr drittes Kind in der Einrichtung würde eine 100% Ermäßigung erhalten.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
Sie haben mindestens ein Kind in der schulischen Nachmittagsbetreuung (OGS) (mind. 10Wochenstunden und eine Gebühr > 56,60 €) - dann besteht gemäß Satzung des Kreises Stormarn ein Anspruch auf Ermäßigung (70%) für das nächst jüngere Kind in der Kita.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
- zu Beginn eines neuen Schuljahres bzw. bei einem Neuvertrag OGS
2. Sozialstaffel:
Sie beziehen Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld, Asyl-Leistungen, Kinderzuschlag, Grundsicherung) - dann besteht gemäß Satzung des Kreises Stormarn ein Anspruch auf Ermäßigung (100%) für Ihr Kind in der Kita. Die Satzung des Kreises deckt nicht die Gebühr für Ihr Kind in der OGS ab – hier wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schulträger.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
- bei Ablauf des Sozialleistungsbescheides
3. Einkommensüberprüfung:
Sie sind weder Anspruchsberechtigt nach Punkt 1 und 2 – dann haben Sie die Möglichkeit zur Feststellung der zumutbaren Belastung gem. §§82 ff des XII Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Ein neuer Antrag muss gestellt werden
- wenn eines der Kinder 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern
- bei Änderung der Einkommensverhältnisse
Ihren Antrag mit den dazugehörigen Nachweisen senden Sie bitte, an den Kreis Stormarn, Der Landrat, Fachdienst 25 in 23843 Bad Oldesloe oder an sozialstaffel@kreis-stormarn.de
Nach Vorlage aller antragsrelevanten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung.
Seitens des Fachdienstes 25 (Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung) werden nur Beiträge für reine Betreuungszeiten incl. Randzeiten ermäßigt / übernommen (ohne Verpflegungskosten).
Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung – Portal für Träger und Kommunen
Seitens des Fachdienstes 25 (Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung) werden nur Beiträge für reine Betreuungszeiten incl. Randzeiten ermäßigt / übernommen (ohne Verpflegungskosten).
Anforderung an den Gebührenbescheid/Beitragsrechnung:
- muss an die Eltern gerichtet sein
- das zu betreuende Kind und die besuchte Einrichtung müssen vermerkt sein
- der Betreuungsumfang muss aufgeführt sein (Betreuungszeiten oder die Wochenstunden)
- die Gebühr/Beitrag in Euro (gemessen an den Zahlen des Landes gem. KiTaG)
- die Anschrift des Einrichtungsträgers muss aufgeführt sein
Ein neuer Antrag seitens der Eltern muss gestellt werden
- wenn das zu betreuende Kind 3-Jahre alt wird
- wenn die Betreuungszeiten sich ändern (wenn die Betreuungszeiten gekürzt werden – ist auch eine kurze Mitteilung Ihrerseits incl. des Nachweises möglich)
- zu Beginn eines neuen Schuljahres bzw. bei einem Neuvertrag OGS
- bei Ablauf des Sozialleistungsbescheides
- bei Änderung der Einkommensverhältnisse
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: sozialstaffel@kreis-stormarn.de
Kostenübernahme Hamburger Einrichtungen
Sollten Sie eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Bundesland wie z.B. Hamburg in Anspruch nehmen wollen, können Sie hierzu einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Kostenübernahme nicht möglich ist. Ihrem Antrag kann nur für die Zukunft oder zum ersten des Eingangsmonats stattgegeben werden. Ebenso muss bereits ein Vertrag mit der entsprechenden Kindertagesstätte bestehen.
Was bedeutet eine Kostenübernahme?
Der Kreis Stormarn entrichtet an den Träger der Einrichtung für Sie das Leistungsentgelt, sodass Sie nur noch den Elternbeitrag sowie die Verpflegungskosten zu zahlen haben. Zusätzlich können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auch eine Sozialstaffel bzw. eine Geschwisterermäßigung gewährt werden.
Näheres finden Sie in der Satzung des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen
Sonstiges:
- Sollten Sie sich in Elternzeit befinden, so kann Ihnen maximal eine Kostenübernahme von 25 Stunden wöchentlich gewährt werden es sei denn, Sie übernehmen eine Nebentätigkeit.
- Vom Leistungsentgelt wird eine Pauschale in Höhe von mindestens 60,00 € für die Verpflegungskosten abgezogen.
- Nach Kostenübernahme seitens des Kreises Stormarn wird der anteilige Betrag um die Mitte eines Monats automatisiert an den Träger der Einrichtung ausgezahlt (Rechnungstellung sind nicht mehr nötig)
- Sollte das Kind nicht mehr in Ihrer Einrichtung betreut werden, so teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit.
Info für die Träger der Einrichtungen:
Bitte übersenden Sie uns zeitnah die aktualisierten Entgeltvereinbarungen, um eine Anpassung der Beträge zeitnah zu ermöglichen.
Kontakt: siehe Ansprechpartner*innen