Leistungen

Tiere: Betäubungsloses Schlachten „Schächten“ - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass

  • das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
  • die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
  • die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
  • Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
  • Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
  • Schächtungszeitraum,
  • Ort der Schächtung,
  • Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
  • Verbleib des Fleisches,
  • Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
  • Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
  • Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.

Rechtsgrundlage

§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Anträge / Formulare

Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Teaser

Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

4222 Tiergesundheit
Gebäude: 
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Näveke
Frau Gall

Telefon:

0 45 31 - 160 13 24

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html

Öffnungszeiten:

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel:

Busse und Bahnen zum ZOB bzw. Bahnhof Bad Oldesloe, Busse zur Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Herr Brinker

Telefon:

0 45 31 - 160 11 97

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html