Leistungen

Naturschutzgebiete

Teile von Natur und Landschaft können geschützt werden nach Maßgabe des § 23 BNatSchG als Naturschutzgebiet

Informationen:

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Sie können auch aufgrund wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Gebiete ausgewiesen werden.

Naturschutzgebiete sind sehr beliebt als Naherholungsgebiete. Wir freuen uns, wenn Sie sich für die geschützten Lebensräume interessieren; gleichzeitig bitten wir Sie, Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse der Tiere und Pflanzen zu nehmen und sich an folgenden Regeln zu halten.

  • Hunde bitte anleinen
  • Bitte keine Tiere stören
  • Wege bitte nicht verlassen
  • Bitte nichts zurücklassen
  • Bitte nichts mitnehmen

Im Kreis Stormarn gibt es heute (Stand Mai 2017) 18 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 4.720 Hektar. Dies entspricht einem Flächeanteil von etwa 6,16 Prozent des Kreisgebietes.
Dabenben gibt es im Kreis Stormarn 4 Vogelschutzgebiete und 19 FFH-Gebiete.

Alle Stormarner Schutzgebiete:


Rechtliches:
Die oberste Naturschutzbehörde erklärt Gebiete im Sinne von § 23 Abs. 1 BNatSchG durch Verordnung zu Naturschutzgebieten. Dabei können bestimmte Handlungen in einem Natur-schutzgebiet bzw. bestimmte Einwirkungen, die von einem Naturschutzgebiet unmittelbar auf benachbarte Flächen ausgehen, verboten werden. Unbeschadet der jeweils geltenden Natur-schutzgebietsverordnung sind Nutzungen im Naturschutzgebiet zulässig, wenn und soweit sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.

Soweit bestimmte Handlungen innerhalb eines Naturschutzgebietes einer Ausnahmen oder Befreiung bedürfen, ist diese bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Sobald die erforderliche Zulassung erteilt werden kann, wird ebenfalls eine Entscheidung über Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen ergehen.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Lageplan mit Standort des Eingriffs
- Lageplan mit Standort der geplanten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen

Gebühren:

nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Angeboten von

Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Janine Klann

Telefon:

0 45 31 - 160 18 18

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

naturschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html