Leistungen

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze bzw. entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

Teaser

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

531 Technische Bauaufsicht
Gebäude: F , 1.OG , Raum: F 109
Mommsenstr. 14 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Regina Korinth

Telefon:

0 45 31 - 160 1688

Fax:

0 45 31 - 160 771688

Email:

baulastauskunft@kreis-stormarn.de

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Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn sind aus Sicherheitsgründen nicht offen zugänglich. Während unserer Geschäftszeiten holen wir Sie - nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder Mail - an den Eingangstüren ab.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

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20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

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Barrierefreier Zugang. Aufzug vorhanden.

Durch die Sacharbeiter:

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Regina Korinth

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04531 -  160  16 88

Fax

04531 -  160  77 16 88

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Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

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