Leistungen

Beseitigung von (baulichen) Anlagen

Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

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In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

531 Technische Bauaufsicht
Gebäude: F , 1.OG , Raum: F 109
Mommsenstr. 14 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Regina Korinth

Telefon:

0 45 31 - 160 1688

Fax:

0 45 31 - 160 771688

Email:

baulastauskunft@kreis-stormarn.de

Öffnungszeiten:

Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn sind aus Sicherheitsgründen nicht offen zugänglich. Während unserer Geschäftszeiten holen wir Sie - nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder Mail - an den Eingangstüren ab.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang. Aufzug vorhanden.

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Regina Korinth

Telefon

04531 -  160  16 88

Fax

04531 -  160  77 16 88

Email

baulastauskunft@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/bauaufsicht-und-denkmalschutz.html