Leistungen

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültigen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)
  • in Einzelfällen außerdem ein ärztliches Zeugnis

Was sollte ich noch wissen?

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

Seit Inkrafttreten des IfSG zum 1. Januar 2001 ist das sogenannte Gesundheitszeugnis (Gesundheitskarte), welches gesundheitliche Untersuchungen und eine entsprechende Unbedenklichkeit bescheinigt hat, nicht mehr notwendig.

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

333 Geschäftszimmer Gesundheitsaufsicht
Gebäude: 
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Barkmann

Telefon:

04531-160 1393

Email:

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe

Parkmöglichkeiten:

Kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude, 20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Bischoff

Zuständigkeit

Tuberkulosefürsorge, Belehrungen nach §43 IfSG, MRE-Netzwerk, Hygiene in Kliniken, Impfaktionen, Impfsprechstunde

Telefon

0 45 31  -  160  13 07

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Lange

Zuständigkeit

Hygieneüberwachung nach §23 IfSG i.V. §§ 6, 7, 8 IfSG

Telefon

0 45 31 -  160  17 58

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Zschäpe

Zuständigkeit

Hygienekontrollen in Ahrensburg, Badendorf, Barnitz, Feldhorst, Hamberge, Heidekamp, Heilshoop, Klein Wesenberg, Mönkhagen, Rehhorst, Reinfeld, Wesenberg, Westerau, Zarpen

Telefon

0 45 31 -  160  16 74

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Zender

Zuständigkeit

Verwaltung, Impfaktionen, Impfsprechstunde, Masernschutzgesetz und Tuberkulosefürsorge. Frau Zender bitte hinter Verwaltung ergänzen: Heilpraktikerwesen, Medizinalkartei, Todesbescheinigungen

Telefon

0 45 31 -  160  12 13

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Müller

Zuständigkeit

Hygienekontrollen in Ammersbek, Bad Oldesloe, Großhansdorf, Oststeinbek

Telefon

0 45 31 -  160  14 68

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Lakidin

Zuständigkeit

Hygienekontrollen in Glinde, Grande, Großensee, Grönwohld, Hamfelde, Hohenfelde, Köthel, Lütjensee, Rausdorf, Trittau, Witzhave

Telefon

0 45 31 -  160  17 13

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Miekley

Zuständigkeit

Hygienekontrollen in Barsbüttel, Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Reinbek, Siek, Stapelfeld

Telefon

0 45 31 -  160  15 49

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Barkmann

Zuständigkeit

Verwaltung

Telefon

0 45 31 -  160  13 93

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Albus

Zuständigkeit

Hygienekontrollen in Bargfeld-Stegen, Bargteheide, Delingsdorf, Elmenhorst, Grabau, Hammoor, Jersbek, Lasbek, Meddewade, Neritz, Nienwohld, Pölitz, Rethwisch, Rümpel, Steinburg, Tangstedt, Todendorf, Travenbrück, Tremsbüttel

Telefon

0 45 31  -  160  17 67

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Ullrich-Stegemann

Zuständigkeit

Umweltbezogener Umweltschutz, Trinkwasserüberwachung (Anlagen der Kategorie a), Überwachung von Badegewässern und Badebecken, Bauleitplanung, Innenraumhygiene

Telefon

0 45 31 -  160  13 03

Email

infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Ilona Czinczoll

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html