19.05.2017

Aufhebung des Verbots der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Stormarn

Das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest wird mit Wirkung zum 20.05.2017 aufgehoben.

Zeitgleich finden die über die Geflügelpest-Verordnung hinausgehenden Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 14.11.2016 ebenfalls ab dem 20.05.2017 keine Anwendung mehr.

Nachdem im April 2017 noch in zwei Proben HPAIV H5N8 bei Wildvögeln bestätigt wurde, erfolgten im Mai 2017 in Schleswig-Holstein keine Nachweise von HPAIV mehr. Die letzte amtliche Feststellung von Geflügelpest bei einem Wildvogel erfolgte am 19.04.2017 im Kreis Segeberg.

Nach Angaben der Ornithologen ist der Frühjahrsvogelzug weitestgehend abgeschlossen.

Das Friederich- Loeffler- Institut bewertet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV in Deutschland vom 17.05.2017 das Eintragsrisikos durch Wildvögel in Gebieten, in denen für längere Zeit keine HPAIV H5-Nachweise und keine Wasservogelan-sammlungen beobachtet werden, als gering.

Für die noch bestehenden Restriktionsgebiete (Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk) im Kreis Stormarn gilt gemäß Geflügelpest-Verordnung weiterhin die Aufstallungspflicht bis die Gebiete aufgehoben werden. Diese Aufhebung tritt gemäß Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 20.04.2017 mit Ablauf des 20.05.2017 in Kraft.

Die allgemeinen Schutzmaßregeln nach den §§ 2 bis 6 Geflügelpest-Verordnung sind weiterhin zu beachten.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.