15.05.2017

Aufhebung von festgelegten Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Die Aufhebung der Beobachtungsgebiete folgender Gemeinden und Städte ist mit Ablauf des 13.05.2017 in Kraft getreten:

  • Stadt Reinbek,
  • Stadt Glinde,
  • Gemeinde Oststeinbek,
  • Gemeinde Witzhave

Die Aufhebung gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen in den Beobachtungsgebieten.

In der Gemeinde Börnsen im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde am 11.04.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt. Da keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg amtlich festgestellt wurden, die die oben genannten Gemeinden und Städte betreffen, werden die festgelegten Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch folgende Gemeinden und Städte im Kreis Stormarn Beobachtungsgebiet bzw. Sperrbezirk:

  • Gemeinde Mönkhagen,
  • Gemeinde Heilshoop,
  • Gemeinde Zarpen,
  • Gemeinde Rehhorst,
  • Gemeinde Badendorf,
  • Gemeinde Heidekamp,
  • Gemeinde Feldhorst,
  • Gemeinde Wesenberg,
  • Gemeinde Hamberge,
  • Stadt Reinfeld (Holstein),
  • Stadt Bad Oldesloe (Teilbereich)

In Restriktionsgebieten (Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk) gilt weiterhin die Aufstallungspflicht bis die Gebiete aufgehoben werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten. Informationen hierzu gibt es im Landesportal des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume unter www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/ Gefluegelpest/gefluegelpest.html.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung. Auf unserer Homepage www.kreis-stormarn.de finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest.