28.02.2017

Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Herzogtum Lauenburg bestätigt

In der Stadt Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg ist am 23.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von zehn Kilometern um den oben genannten Fundort. Hiervon betroffen sind Teile der Stadt Reinbek.

Die Gemeinden Barsbüttel und Oststeinbek sowie die Städte Glinde und Reinbek sind aufgrund von früheren Geflügelpestfällen in den Ortsteilen Kirchwerder und Allermöhe in der Freien und Hansestadt Hamburg bereits mit Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 09.02.2017 zum Beobachtungsgebiet erklärt worden. Gleichzeitig sind für das Beobachtungsgebiet zeitlich befristete Schutzmaßnahmen angeordnet worden.

Die zeitlichen Fristen für die Schutzmaßnahmen des Kreises Stormarn nach § 56 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung im Beobachtungsgebiet sowie für die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 09.02.2017, beschränkt auf den Bereich der Stadt Reinbek, beginnen aufgrund des Geflügelpestfalles in der Stadt Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg erneut ab dem 01.03.2017 und verlängern sich entsprechend, so dass die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung für den Bereich der Stadt Reinbek frühestens mit Ablauf des 30.03.2017 in Kraft tritt, soweit in diesem Zeitraum kein erneuter mit Geflügelpest infizierter Wildvogel aufgefunden wird. In diesem Fall verlängern sich die genannten Fristen entsprechend.

Der übrige Bestandteil der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 09.02.2017 bleibt in seiner bekanntgemachten Ausführung bestehen.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.