13.04.2017

Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Herzogtum Lauenburg bestätigt

In der Gemeinde Börnsen im Kreis Herzogtum Lauenburg ist am 11.04.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von zehn Kilometern um den genannten Fundort.

Zum Beobachtungsgebiet werden die Städte Reinbek und Glinde, die Gemeinde Oststeinbek sowie von der Gemeinde Witzhave der Bereich südlich der folgenden Grenze erklärt: Im Westen beginnend an der Gemeindegrenze entlang der Möllner Landstraße (L 94) Richtung Witzhave bis zur Bundesautobahn 24. Dieser in südöstlicher Richtung folgend bis zur Gemeinde- bzw. Kreisgrenze.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände, gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.