03.03.2017

Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Segeberg bestätigt

In der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg ist am 01.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet.

Zum Sperrbezirk werden Teilgebiete der Gemeinde Travenbrück, Gemeinde Feldhorst sowie der Stadt Bad Oldesloe erklärt.

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird der gesamte Bereich der Gemeinde Grabau, Gemeinde Neritz, Gemeinde Rümpel, Gemeinde Pölitz, Gemeinde Rethwisch, Gemeinde Barnitz, Gemeinde Heidekamp, Gemeinde Zarpen, Gemeinde Rehhorst sowie Stadt Reinfeld erklärt.

Die Gemeinden Travenbrück, Grabau, Neritz sowie Rehhorst wurden bereits mit tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 16.02.2017 und 17.02.2017 zu Beobachtungsgebieten erklärt.

Das mit Allgemeinverfügung vom 16.02.2017 bereits festgelegte Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Feldhorst wird neu festgesetzt.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.