14.03.2017

Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Segeberg erneut bestätigt

In der Gemeinde Högersdorf im Kreis Segeberg ist am 13.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von zehn Kilometern um den oben genannten Fundort. Hiervon betroffen ist die Gemeinde Rehhorst, Gemeinde Feldhorst, Gemeinde Travenbrück sowie die Stadt Bad Oldesloe.

Diese sind aufgrund eines früheren Geflügelpestfalles in der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg bereits mit Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 03.03.2017 zum Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet erklärt worden. Gleichzeitig sind für den Sperrbezirk bzw. für das Beobachtungsgebiet zeitlich befristete Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Diese Fristen mussten nun entsprechend angepasst werden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.