28.02.2017

Geflügelpest bei einem Wildvogel in der Freien und Hansestadt Hamburg bestätigt

Im Bezirk Wandsbek (Ortsteil Wohldorf-Ohlstedt) der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 24.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet.

Zum Sperrgebiet im Kreis Stormarn wird von der Gemeinde Tangstedt der Bereich südöstlich der folgenden Grenze erklärt: Im Norden beginnend an der Gemeinde- bzw. Kreisgrenze entlang der B 432 bis zur Gemeinde- bzw. Kreisgrenze im Süden.

Von der Gemeinde Jersbek das Naturschutzgebiet Hansdorfer Brook.

Von der Gemeinde Ammersbek der Bereich westlich der folgenden Grenze: Im Norden und Osten durch die Straßen Weg zum Brook, Bramkampredder, Dorfstraße, Franz-Kruse-Straße und Am Golfplatz jeweils von und bis zur Gemeinde- bzw. Kreisgrenze.

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird der gesamte Bereich der Gemeinde Delingsdorf, Gemeinde Großhansdorf, von der Gemeinde Ammersbek das Gemeindegebiet, das nicht im Sperrbezirk liegt, von der Gemeinde Tremsbüttel der Bereich nordwestlich der folgenden Grenze erklärt : Im Norden beginnend an der Gemeindegrenze entlang der A 21 bis zur Kreuzung mit den Bahnschienen der Strecke Lübeck - Hamburg. Diese in südwestlicher Richtung folgend bis zur Gemeindegrenze. Des Weiteren das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ahrensburg.

Die Gemeinde Nienwohld, die ebenso im Beobachtungsgebiet liegt, wurde bereits mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 17.02.2017 zum Sperrbezirk erklärt.

Die Gemeinde Bargfeld-Stegen, Gemeinde Elmenhorst, Gemeinde Tangstedt,  Gemeinde Jersbek sowie die Stadt Bargteheide, die ebenso im Beobachtungsgebiet liegen, wurden bereits mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 17.02.2017 zum Beobachtungsgebiet erklärt.

In diesen Fällen verlängern sich die in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 17.02.2017 genannten Fristen entsprechend.

Die Allgemeinverfügungen wurden auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und können dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung ist ebenfalls vorhanden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.