16.03.2017

Geflügelpest bei Wildvögeln (Schwänen) im Kreis Stormarn bestätigt

Im Kreis Stormarn ist in den Gemeinden Zarpen und Heilshoop am 15.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei zwei verendeten Schwänen amtlich festgestellt worden.

Um die Fundorte der Schwäne ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Fundorte als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Zum Sperrbezirk wurden die Gemeinden Mönkhagen, Heilshoop, Rehhorst, Zarpen, Badendorf und Heidekamp erklärt. Von der Stadt Reinfeld (Holstein) und der Gemeinde Wesenberg zählt der Bereich nördlich der Bahnschienen der Strecke Hansestadt Lübeck - Hansestadt Hamburg zum Sperrbezirk.

Im Bereich des Sperrbezirkes sind zurzeit 108 Geflügelhaltungen registriert.

Zum Beobachtungsgebiet wurden die Gemeinden Hamberge, Feldhorst, Klein Wesenberg, Barnitz, Meddewade, Westerau, Rethwisch, die Stadt Bad Oldesloe sowie von der Stadt Reinfeld (Holstein) und der Gemeinde Wesenberg der Bereich südlich der Bahnschienen der Strecke Hansestadt Lübeck - Hansestadt Hamburg erklärt. Von der Gemeinde Travenbrück lediglich der Bereich östlich der folgenden Grenze: Im Nordosten beginnend an der Gemeindegrenze entlang des Seefelder Wegs Richtung Schlamersdorf. In Schlamersdorf über die Dorfstraße in die Alte Landstraße bis zur Gemeindegrenze.

Im Bereich des Beobachtungsgebietes sind zurzeit 261 Geflügelhaltungen registriert.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.