27.03.2017

Geflügelpest erneut bei Wildvögeln im Kreis Stormarn und Kreis Segeberg bestätigt

In der Gemeinde Heilshoop im Kreis Stormarn ist am 27.03.2017 erneut der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden. Zusätzlich ist in der Gemeinde Rohlstorf im Kreis Segeberg am 21.03.2017 ebenfalls der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um die Fundorte ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Fundorte als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Aufgrund von früheren Geflügelpestfällen in den Gemeinden Zarpen und Heilshoop im Kreis Stormarn ist das Gebiet bereits mit Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 16.03.2017 zum Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet erklärt worden. Gleichzeitig sind für den Sperrbezirk bzw. für das Beobachtungsgebiet zeitlich befristete Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Diese Fristen mussten nun für die betroffenen Gemeinden und Städte entsprechend angepasst werden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten. Das Aufstallungsgebot gilt ebenso weiterhin für sämtliche Geflügelhalter südlich des Nord-Ostsee-Kanals.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn (PDF)