17.02.2017

Geflügelpest erneut bei einem Wildvogel im Kreis Segeberg bestätigt

In der Gemeinde Itzstedt im Kreis Segeberg ist am 17.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.
Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.
Teile des Kreises Stormarn liegen sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet.

Zum Sperrgebiet im Kreis Stormarn wird der gesamte Bereich der Gemeinde Nienwohld erklärt.

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird der gesamte Bereich der Gemeinde Tangstedt, Gemeinde Bargfeld-Stegen, Gemeinde Jersbek, Gemeinde Elmenhorst, Gemeinde Neritz und der Gemeinde Grabau erklärt sowie von der Stadt Bargteheide der Bereich nordwestlich der folgenden Grenze:

Im Norden beginnend an der Gemeindegrenze entlang der B 75 bis zur Abzweigung rechts auf die L 225. Diese durch Bargteheide folgend bis zur Gemeindegrenze im Südwesten.

Die Gemeinde Travenbrück, die ebenso im Beobachtungsgebiet liegt, wurde bereits mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 16.02.2017 zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung als Download (PDF)