26.04.2017

Weitere Teilaufhebung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Stormarn

In den folgenden Gemeinden des Kreises Stormarn, mit einer hohen Geflügeldichte von mehr als 500 Stück Geflügel pro km², wird die Aufstallungspflicht aufgehoben: Gemeinde Hamberge, Gemeinde Jersbek, Gemeinde Hammoor, Gemeinde Neritz, Gemeinde Todendorf, Gemeinde Steinburg.

Da die letzte amtliche Feststellung eines Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Stormarn mehr als 30 Tage zurück liegt, kann für die genannten Gemeinden die Aufstallungspflicht aufgehoben werden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Die darin enthaltenen Hinweise sind dringend zu beachten.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie die Aufstallungspflicht in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.