05.03.2019

Einführung einer Bildungskarte

Sachstand, Planung

Mit Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 09.11.2016 wurde die kreisweite Einführung der Sodexo-Bildungskarte beschlossen. Im Anschluss daran fanden Informationsveranstaltungen/Arbeitsgruppengruppentreffen statt, an denen u.a. die Kommunen und der Anbieter der Bildungskarte, Sodexo, teilnahmen.

Parallel hierzu wurde die datenschutzrechtliche Prüfung vorangetrieben, die Ende des Jahres 2018 mit dem Ergebnis abgeschlossen wurde, dass der Kreis Stormarn aufgrund der aktuellen Satzungslage bezüglich der Aufgabenübertragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen auf die Kommunen als auch aufgrund der daraus resultierenden Auftragsdatenverarbeitung keine Umsetzungsverantwortung besitzt.

Jede Kommune hat selbst zu entscheiden, ob die Bildungskarte eingeführt wird und eigens eine Ausschreibung durchzuführen. Dabei werden die unterschiedlichen Anbieter einer Bildungskarte zur Angebotsabgabe aufgefordert, um die gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzuhalten.

Wann genau die einzelnen Ausschreibungen durch die Kommunen durchgeführt werden und ein entsprechendes Ergebnis vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Ebenso lässt es sich nicht abschätzen, wann die Bildungskarte technisch vor Ort in die jeweiligen Fachprogramme implementiert werden kann. Der für die Soziallämter damit verbundene Mehraufwand soll so gering wie möglich gehalten werden.

Den Medien war u.a. zu entnehmen, dass sich das Antragsverfahren durch die Einführung der Bildungskarte für die Antragsteller vereinfachen würde. Dies ist allerdings nicht korrekt. Das Antragsverfahren wird sich durch die Einführung der Bildungskarte nicht ändern, da es sich bei der Bildungskarte lediglich um ein Dokumentations- und Abrechnungsverfahren handelt, welches die Abrechnungen zwischen den Sozialämtern und den Anbietern vereinfachen soll.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen unabhängig von der Bildungskarte beantragt werden können.