12.03.2020

Allgemeinverfügung zum Verbot öffentlicher Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auf dem Gebiet des Kreises Stormarn und zu weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern

Der Kreis Stormarn untersagt mit der in der Anlage beigefügten Allgemeinverfügung die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Kreis Stormarn bis 10. April 2020.

Bei Veranstaltungen dieser Art besteht regelmäßig ein hohes Risiko, das Virus zu übertragen und schnell zu verbreiten.

Nicht betroffen von der Untersagung sind Schulen, Arbeitsplätze oder ÖPNV, die keine Veranstaltung in dem Sinn sind.

Darüber hinaus dürfen Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen nur durchgeführt werden, wenn die Einhaltung geforderter Maßnahmen seitens des Veranstalters sichergestellt ist.

Öffentlich zugängliche Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen sind dem Gesundheitsamt des Kreises Stormarn vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.

Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn auf der Startseite unter „Bekanntmachungen“ amtlich bekanntgemacht.

Weiterhin gelten folgende Empfehlungen:

  1. Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten sollten, wenn möglich, zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erkältungssymptomen telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist. Es wird darauf hingewiesen, dass angrenzende Gebiete zu den bisher definierten Risiko-Gebieten wie Österreich auch betroffen sein können. Die Empfehlung gilt besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in medizinischen Einrichtungen oder Altenpflegeeinrichtungen tätig sind.
  2. Arbeitgebern wird empfohlen, die Möglichkeiten der Heimarbeit für Reiserückkehrer zu prüfen und zu nutzen, wo dies möglich ist. Menschen mit Erkältungssymptomen sollten dem Arbeitsplatz fernbleiben.
  3. Krankschreibungen beim Arzt können und sollten telefonisch veranlasst werden, ohne eine Arztpraxis aufzusuchen.
  4. Angehörige sollten auf Besuche in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen möglichst verzichten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.
  5. Auch Veranstalter von Veranstaltungen mit Personen unter 1000 Teilnehmerinnen/ern sollten prüfen, ob diese verschiebbar sind. Ziel sind auch hier kontaktreduzierende Maßnahmen – dies bedeutet aber auch, dass nicht aufschiebbare und für den reibungslosen Ablauf staatlichen Handelns notwendige Veranstaltungen weiter stattfinden können.
  6. Bei Anzeichen von Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist.
  7. Die Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Dazu gehört gründliches Händewaschen, grundsätzlich derzeit auf Händeschütteln verzichten, in den Ärmel husten und nicht die Hand.

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100.

Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr).

Informationen für die Fachöffentlichkeit inkl. Fachinfo beim RKI: www.rki.de/ncov

Info für Bürgerinnen/ Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html und https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus